So, ich hab mal eine Frage, vielleicht kennt sich hier ja jemand ein bisschen aus.
Also...erstmal die Situation. Mein Vater hat schon vor Jahren den Kontakt zu mir und meinem Bruder abgebrochen. In regelmäßigen Abständen versucht er jetzt um Unterhaltszahlungen herumzukommen. Als ich nach der Schule an die Uni gekommen bin gabs da schon Theater weil er mehr zahlen hätte müssen als er tatsächlich gemacht hat. Nach drei Semester habe ich allerdings das Studium abgebrochen, bin mit meinem Ex zusammengezogen in eine andere Stadt. Da mein Ex eine Umschulung machen wollte hat er sich beim Amt als Arbeitslos gemeldet und ab da Hartz4 kassiert. Da ich bei ihm eingezogen bin hing ich in dieser ganzen Soße mit drin. Die haben sich die Unterhaltslage natürlich auch angesehen, also was mein Vater an mich zahlt, und haben das in das Hartz4-Geld mit einberechnet. Die haben mir auch erklärt das sie ihm geschrieben haben um sein Gehalt zu prüfen, ob er eventuell mehr zahlen müsste. Hätte er, hat er aber nicht...naja,lange Rede, kurzer Sinn. Mein Ex ist ja nicht grundlos mein Ex, und in der Zeit in der ich bei ihm gewohnt habe, habe ich nach einem Ausbildungsplatz gesucht. Da ich nach der Trennung nur aus dieser Stadt wegwollte bin ich erstmal wieder nach hause zurück und habe mich an Universitäten beworben, da aber für das Sommersemester nur Absagen bekommen.
Jetzt würde ich es natürlich zum Wintersemester nochmal probieren und bin auch sehr zuversichtlich. Derweil habe ich meinen Vater gebeten den Unterhalt direkt auf mein Konto zu überweisen. Ich ging davon aus das er über alles was passiert ist informiert war, denn wenn das Amt sein Gehalt abgefragt hat machen die das doch nicht ohne ihn zu informieren...ich hatte ihm in dem Brief auch geschrieben das ich eben wieder aus Krefeld weggezogen bin und wieder an die Uni will, er wusste aber (angeblich) weder noch. Jetzt will er natürlich das ich meiner Nachweispflicht nachkomme. Ist ja auch kein Thema, ich schicke ihm die Exmatrikulationsbescheinigung, die Absagen der Unis für das kommende Semester. Darüber das ich bei der Arge gemeldet bin hab ich allerdings keine Unterlagen, das lief alles über meinen Ex und ich hab mir keine Kopien mitgenommen weil ich den ganzen Scheiss hinter mir lassen wollte.
So, meine Fragen jetzt aber (sorry für den Monstertext...):
- wenn ich nach 3 Semester abgebrochen habe und dann ein neues Studium anfangen will, zählt das noch als Erstausbildung? Denn über die wär er ja unterhaltspflichtig
- wie sieht das in der Wartezeit aus? Ich hab vorraussichtlich ab nächster Woche (spätestens ab April dann) einen Job (vermutlich Vollzeit), wäre also nicht unbedingt drauf angewiesen, aber ich würd mich auch nicht wehren wenn er zahlen müsste...
Man, das ist alles so verfahren hier. Er hat damals den Kontakt abgebrochen und ist auch sonst echt ein unausstehlicher Mensch an den ich keine einzige gute Erinnerung habe, aber trotzdem würde ich mir wünschen das der Umgang miteinander wenigstens halbwegs zivilisiert ablaufen würde. Ich finds auch ätzend, sowohl beim Bafög-Amt als auch bei der Arge wurde ja gesagt das sie sich mit ihm in Verbindung gesetzt haben, deswegen ging ich davon aus das ich ihm nicht nochmal gesondert Infos geben muss. Das ich nachweispflichtig bin weiß ich ja auch...man, ich hasse es, echt. Ihn und seine elende Einstellung einfach mal zwei Kinder in die Welt zu setzen und dann so ein Drama zu veranstalten...
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Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away...
Die Frage mit der Erstausbildung ist kniffelig, ich denke aber schon dass er da noch in der Pflicht steht (sofern Du unter 27 bist). Da hast ja nicht wahllos x Ausbildungen abgebrochen.
Anders sieht es wohl mit der Vollzeitstelle aus. Dein Gehalt wird ja vollständig angerechnet und dann gilst Du nicht mehr als bedürftig, die Unterhaltspflicht endet. Inwieweit diese Pflicht unterbrochen und wiederbelebt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich weiß nicht inwieweit, das bekannt und/oder relevant ist, aber das Gesetz regelt, dass ab der Volljährigkeit Vater und Mutter gleichermaßen barunterhaltspflichtig sind (insbesondere wenn kein Naturalunterhalt mehr gewährt wird, du also bei keinem Elternteil mehr lebst).
Ich würde Dir raten Dich bei einem Anwalt beraten zu lassen.
knifflige Situation.
Wieviel Pause waren zwischen abbrechen des Studiums und der baldigen Wiederaufnahme? Da du ja die Erstausbildung abgebrochen hast und evtl. zu viel Zeit bis zum weiterführen einer Erstausbildung verstrichen ist, könnte er dir ein Strick daraus drehen und um Unterhaltzahlungen rum kommen.
Das erste Studium hab ich bis Ende Wintersemester 2008/2009 gehabt, dann hab ich mich zum Sommersemester wieder beworben, wurde aber nicht genommen, kann aber zu 90% jetzt dieses Jahr zum Wintersemester wieder anfangen. Wären also 1,5 Jahre dazwischen. Wenn ich jetzt arbeite bin ich ja nicht wirklich von seinem Unterhalt abhängig, nur für's Studium dann im Herbst wäre es wirklich gut, ich will zwar wenn möglich da nebenbei auch arbeiten, aber ich hab auch wenig Lust die Regelstudienzeit zu verdoppeln und so Scherze.
Ich denke ich werd ihm das alles erstmal schreiben, versehen mit der Bitte um einen etwas "sozialverträglicheren" Kontakt. Ich finds echt bitter unnötig das ich ihm einen freundlich formulierten Brief zurückschicke und als Antwort kommt eine einzige Hasstirade hier an. Wenn er Lust hat antwortet er vielleicht, ansonsten geh ich halt doch zum Anwalt.
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Also soweit ich weiß, sind Eltern immer bis zum 25ten Lebensjahr unterhaltspflichtig.
Mein Sohn ist 23 und Arbeitslos und wohnt bei mir zu Hause und Arbeitslosengeld bekommt er keins. Das Amt meinte er müße von mir und seinem Vater (wir sind seit 1989 geschieden) Unterhalt bekommen, nur von mir gibt es nichts, er wohnt schließlich bei mir und sein Vater darf er nicht verklagen ( hab ich ihm gesagt!!!). Er kann ja schließlich Arbeiten!!!
Mein jetziger Mann zahlt für ein Kind, das jetzt 15 Jahre alt ist und wenn der in die Lehre kommt und unter dem Satz liegt muß mein Mann und seine Ex-Freundin (Kindesmutter) zu gleichen Teilen an das Kind Unterhalt zahlen. Ich habe mich auf dem Jugendamt erkundigt, wenn es aber über 18 Jahre ist wird der zustehende Unterhalt nach der höhe des Gehlts verteilt.
Beispiel: Dem Kind stehen noch 300€ Unterhalt zu und ein Elternteil verdient 2000€ das andere 1000€, dann muß der mit den 2000€, 200€ bezahlen und der andere den Rest.
Egal ob es bei einem Elternteil wohnt oder nicht die Verpflegung kann nicht in Anrechnug gebracht werden.
Ich denke schon das Deine Eltern für Dich zahlen müßen ob sie wollen oder nicht.
Du kannst Dich aber auf dem Jugendamt infomieren, so wie ich das gemacht habe, das kostet nichts und man weiß dann wenigstens was Sache ist.
Die schreiben bei bedarf auch sicher Deine Eltern an.
nur von mir gibt es nichts, er wohnt schließlich bei mir
natürlich kriegt der von Dir! Der eine Elternzeit zahlt "Barunterhalt", der andere "Naturalunterhalt" in Form von Unterkunft, Essen usw.. Schätzungsweise kommt der Barunterzahltszahler noch günstiger davon.
Volljährigenunterhalt ist ein recht schwieriges Thema. Dieser Unterhalt wird immer individuell berechnet.
Mein Sohn ist 23 und Arbeitslos und wohnt bei mir zu Hause und Arbeitslosengeld bekommt er keins. Das Amt meinte er müße von mir und seinem Vater (wir sind seit 1989 geschieden) Unterhalt bekommen, nur von mir gibt es nichts, er wohnt schließlich bei mir und sein Vater darf er nicht verklagen ( hab ich ihm gesagt!!!).
Egal ob es bei einem Elternteil wohnt oder nicht die Verpflegung kann nicht in Anrechnug gebracht werden.
Da widersprichst du Dir nun aber selbst.
Soweit es mir bekannt ist, kann die Naturalunterhaltsregel auch bei volljährigen Kindern angewandt werden. Es gibt jedoch aber unzählige Ausnahmen, wenn dadurch z.B. exorbitante Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte entstünden, die vom anderen Elternteil übernommen werden.
Wenn ich die TE richtig verstehe, ist das aber auch nicht von Belang, weil sie nicht mehr zuhause wohnt.
Naturalunterhalt zahlt man auch über 18, mein Bruder wohnt bei meiner Mutter und kriegt da sozusagen seinen Unterhalt in Naturalien. Mein Vater zahlt für ihn (nach einigem hin und her mit Anwälten) auch.
Ich selber wohne nicht zuhause, sondern beim Ex-Ehemann meiner Mutter. Der ist ja aber für mich nicht unterhaltspflichtig, nie gewesen.
Ich würds halt schon gut finden wenn er Unterhalt zahlt...falls ich wider Erwarten im April ohne Job dastehe wird, weil ich 23 werde, ja auch die Krankenversicherung fällig, und ich möchte halt wirklich, wirklich ungern zur Arge gehen müssen.
Aber zuallererst schicke ich ihm jetzt mal die ganzen Unterlagen, dann kann er wenigstens nichtmehr meckern weil ich meiner Nachweispflicht nicht nachgekommen bin...echt, ich kann dieses Hin und Her nicht leiden.
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ob der mit dem Barunterhalt billiger davon kommt sei mal dahin gestellt.
Wir zahlen jeden Monat 420€ an die Ex-Freundin meines Mannes, dazu bekommt sie noch 184€ Kindergeld, macht 604€ für das Kind. Mein Kind hat im Leben nicht so viel Geld gekostet, zu DM Zeiten wären das über 1200 DM gewesen. Das ich nicht lache, da ist ihr Anteil noch nicht dazu gerechnet.
Ich habe als Alleinerziehende 1500 DM Netto verdient und von meinem Ex-Mann zuerst 235 DM später 460 DM Unterhalt bezogen, ich hab dann nie mehr mehr Geld gefordert weil ich der Meinung war und auch heute noch bin das 460 DM viel Geld waren für ein Kind, mein Motto "Leben und Leben lassen".
zu Julimama
bei meiner Freundin war es so, obwohl ihre Tochter bei ihr gewohnt hat, während der Lehre, mußt sie mehr Unterhalt an das Kind bezahlen als ihr Ex-Mann, weil der weniger als meine Freundin verdient hat, angeblich (er ist selbständig und hat wohl seine Bücher heruntergefahren). Natürlich hat ihre Tochter das Geld nie von ihrer Mutter verlangt, sie hätte es aber machen können, dafür hätte ihre Mutter wieder Geld für Unterkunft und Verpflegung nehmen können, also ein hin und her.
Am besten man erkundigt sich auf dem Jugendamt, die müßen es ja wissen.
Hoffentlich.