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Rücklastschriftgebühren Rücklastschriftgebühren

 
 
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  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 17:32
Frischling
 
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Rücklastschriftgebühren

Hallo Ihr...

kann mir jemand zuverlässig sagen oder mir nen guten Link nennen, ob Banken Rücklastschriftgebühren nehmen dürfen oder nicht?Ich habe schon etwas im Internet recherchiert und da stand eigentlich immer sie dürften es NICHT?Weiss es jemand genau?

LG
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Carpe Diem et Noctem

  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 18:53
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meine Bank tut es nicht

Hallo,

bei mir war das so: Jemand hat von meinem Konto etwas abgebucht das ich nicht bezahlen wollte. Das habe ich wieder zurückgebucht und mußte dafür keine Gebüren zahlen. Die Gebüren muß, laut Aussage meiner Bank, der Abbucher zahlen.

Gruß Rosi
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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 19:00
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die bank selbst erhebt ja auch normalerweise nix vom kontoinhaber, lediglich der einziehende legt die kosten auf den schuldner um. und das ist rechtens.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 19:02
Kugelfisch
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Beiträge: n/a
sie dürfen es bei Privatkonten definitiv nicht.
jur-abc: Rücklastschriftkosten als Schadensersatz unzulässig
  #5 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 20:40
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Beiträge: 1.741
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Rücklastschriftgebühren werden normalerweise von demjenigen erhoben, der versucht etwas von deinem Konto abzubuchen und das nicht kann weil es nicht ausreichend gedeckt ist....
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  #6 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 20:55
Kugelfisch
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von VanillaVerena Beitrag anzeigen
Rücklastschriftgebühren werden normalerweise von demjenigen erhoben, der versucht etwas von deinem Konto abzubuchen und das nicht kann weil es nicht ausreichend gedeckt ist....
das ist ja auch heute noch so, aber früher war es üblich, dass Gläubiger und Geldinstitut beim Schuldner bzw. Kontoinhaber kassiert haben.

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