Oh man Leute, wir haben vor lauter auf die Miezen freuen, total vergessen, mal in unseren Mietvertrag zu schauen. Der besagt nämlich
Zitat:
§25 Tierhaltungsverbot
Tiere dürfen nicht gehalten werden mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. Zierfische, Wellensittich, Hamster. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Sofern die Partein etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung.
Naja, wir wollen heute gleich mal zu unserem Vermieter und fragen. Aber wenn der nein sagt, das übersteh ich nicht! Ich freu mich seit Monaten wie ein kleines Kind darauf. Es gibt ja eigentlich keinen Grund uns das Halten von Katzen zu verbieten. Es wird niemand davon beeinträchtigt. Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte und von den Nachbarn hören wir gar nix, obwohl die den ganzen Tag zu Hause sind, also die von uns auch nicht. Aber ich hab jetzt totale Panik, das er nein sagt. Manche stellen sich halt einfach an. Warum auch immer!? Ist ja klar, dass wir, wenn die Katzen was kaputt machen, es beim Auszug wieder herrichten.
Ehrlich gesagt hat ich eigentlich erst vor gar nix zu sagen, aber das ist rechtlich bestimmt doof, wenn er´s rauskriegt, zumal es im Mietvertrag steht. Nicht, dass uns nachher noch fristlos gekündigt wird.
Nun überlege ich mir schon die ganze Zeit, wie wir am besten auf unseren Vermieter zugehen könnten um ihn zu überzeugen. Vielleicht sagt er natürlich auch sofort ja und hat überhaupt keine Probleme damit, aber wenn, oh man, ich würd´s nicht überstehen! Hab schon überlegt meinen Freund vorzuschicken, so nach dem Motto ob er mir zum Geburtstag ne Katze schenken darf, weil´s mein größter Wunsch ist.
Sch***e, ich krieg echt die Krise. Bitte drückt mir die Daumen, dass es klappt. Vielleicht kann mir auch noch jemand was zur rechtlichen Lage sagen?!?
In meinem Mietvertrag steht genau der gleiche Satz, und ich hab trotzdem eine Katze Ich hab damals im Netz gefunden, dass ausdrücklich Katzenhaltung im Mietvertrag verboten werden muss und der Vermieter einen "triftigen Grund" (was auch immer das heißen mag...) haben muss um diese zu verbieten. Ich hab aber trotzdem meinen Vermieter gefragt und mir die Erlaubnis auch schriftlich geben lassen, war überhaupt kein Problem. Ich bin da allerdings auch sehr genau, hab vor dem ersten Tierheimbesuch auch noch nen Allergietest gemacht. Hab mich also in alle Richtungen abgesichert
Ich drück dir die Daumen, einfach nachfragen, das wird sicher klappen.
Ich hab auch mal gelesen, dass Katzenhaltung nicht verboten werden kann.
Also nehm ich meine Katze natürlich bei jedem Umzug mit - egal was im Vertrag steht - und frag auch nicht nach.
Bei uns ist das halten von Tieren auch verboten und meine Vormieterin hatte eine Katze und ich habe 2 Hasen.
Wen interessierts? Der wird wohl nicht zu euch in die Wohnung kommen und kontrollieren ob ihr eh keine Tiere habt.
Ansonsten würde ich es so halten wie Raga gesagt: Einfach hingehen und es sagen! Er wird sicher nicht sagen das ihr eure Katze weggeben müsst!
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Von vorne herein offen sein.
Grad diese Heimlichtuerei geht wenn nach hinten los. Ich wäre als Vermieter angepisst, wenn es mir erst im Nachhinein gesagt werden würde undi ch damit hintergangen werde. Immerhin stelle ich mein Eigentum zur Verfügung...
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Hingehen, sagen, dass ihr das überlesen habt und keine Probleme wollt, die Katzen aber schon da sind und dann gucken, wie er reagiert.
Ist ansich gut, aber dann hätt ich Angst, dass er sich übergangen fühlt und erst recht NEIN sagt. Kann er überhaupt nein sagen, wenn die Mietvertragsklausel anders ist?
Wenn ich mich jetzt aber darauf berufe, dann müssen wir ja eigentlich gar nicht fragen, oder?!
Zitat:
Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt. LG Mönchengladbach (AZ: 2 S 191/8; AG Schöneberg (AZ: 6 C 550/89); AG Mannheim (AZ: 11 C 269/7. Zumindest solange Katzenhaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf der Mieter eine Katze halten. LG Braunschweig (AZ: 6 S 458/99). Selbst wenn Katzen keine Kleintiere sind, darf der Mieter eine Katze halten, wenn dies aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist. AG Bonn (AZ: 8 C 731/93)
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du musst hier aber folgendes
Zitat:
Der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor.
Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt.
beachten. Denn das ist erstmal das für dich maßgebliche. Das andere greift erst, wenn der Vermieter doch unbegründet ablehnen sollte.
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