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Wer kennt sich mit Wohngeld aus? Wer kennt sich mit Wohngeld aus?

 
 
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  #1 (permalink)  
Alt 16.01.2010, 12:05
Der Geist ist willig...
 
Registriert seit: 09.12.2009
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Wer kennt sich mit Wohngeld aus?

Hallo allerseits,

habe mal eine Frage. Werde im Internet nicht richtig schlau.

Und zwar steht bei mir in einem jahr folgende Situation an:

Ich werde demnächst in eine 90qm Wohnung ziehen mit meinem Freund und meinem Sohn. Zurzeit lebe ich auf engen 41qm zu zweit.

Noch beziehe ich Elterngeld und danach ein halbes Jahr ALG1... dann möchte ich eine Ausbildung beginnen und werde Wohngeld benötigen um über die Runden zu kommen. Da mein Freund nur Bafög bekommt (600€)
aber auch noch seine Krankenkasse selber bezahlen muss.

Kriegen wir Wohngeld, auch wenn unsere Wohnung eigentlich 15qm zu groß ist? Habe mal gelesen nicht nur die qm spielen eine Rolle sondern auch der Mietspiegel der Stadt, also die durschnittsmiete.

Unsere Wohnung ist echt extrem günstig gegenüber den anderen mit gleicher qm-zahl! Sie kostet kalt 352€, also pro qm 3,91€ - durchschnitt in unserer Stadt ist 4,69€ pro qm.

Weiß jemand ob wir dann dort wohnen bleiben können und trotzdem Wohngeld bekommen??

Gelten für Wohngeldzuschüsse überhaupt die gleichen Regeln wie für Hartz4-Mietzuschüsse??

Bin Dankbar für jede Antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 16.01.2010, 12:16
Wohnt hier
 
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nein, es gelten andere regeln als bei hartz4. aufgrund eurer speziellen situation würde ich dir raten, dich direkt bei der wohngeldstelle zu erkundigen.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2010, 12:35
Ist öfters hier...
 
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Es ist schon eine WEile her, seit ich mich mit WGeld beschäftigt habe, allerdings bestand früher die Regelung, dass bei drei Personen eine gewisse Höchstmiete angerechnet wurde. Was Du darüber hinaus bezahlst, wird bei der Berechnung einfach nicht herangezogen und gut ist. Es ist nicht wie bei Hartz, wo Du eine höhere Miete und größere Wohnung nicht haben darfst.

Das Alter und der Mietspiegel sind bezeichnend. Bei drei Personen werden dann X qm herangezogen zu einem Preis laut Mietspiegel in Höhe von X Euro pro qm. Wenn deine Miete höher liegt, dann wird nur dieser errechnete Höchstsatz herangezogen, liegt deine tatsächliche Miete darunter, wird der tatsächliche Satz angewandt.

Bei euch wird es nochmal eine Spur schwieriger, da dein Freund extra berechnet wird. So lange ihr nicht verheiratet seid, werden die Ansprüche einzeln berechnet und das wird wesentlich komplizierter. Die qm werden anteilig zugerechnet und die Ansprüche einzeln mit dem Verdienst ausgerechnet.

So war das vor einigen Jahren noch, wie es jetzt aussieht, kann ich Dir nicht genau sagen, dürfte sich aber nicht groß unterscheiden.

Noch schwieriger wird es wegen Bafög und Ausbildungsbeihilfe. Das war damals ein Ausschlusskriterium für Wohngeld. Ob das heute noch so ist, kannst Du auch nur bei der Wohngeldstelle erfragen. Im Bafög und Ausbildungsfall wurde damals kein Wohngeld gezahlt, die Mietbeihilfe musste beim Bafög oder Ausbildungsbeihilfe mit an gleicher Stelle beantragt werden. Die normale Wohngeldstelle war für diese Fälle nicht zuständig.
__________________

1. Ziel: unter 110kg - 2. Ziel: unter 100 kg - 3. Ziel: unter 90 kg - 4. Ziel: unter 80 kg - 5. Ziel: die Weltherrschaft an mich reißen
1. Ziel erreicht am 30.07.10 *freu*
1565 kcal, Gesamtumsatz 2192 kcal = angesetzter Tageswert ca. 1700 kcal. 30 % der Kalorien in Fett = 510 kcal = 55 g Fett. Eiweiß 0,8 bis 1 g pro kg = 364,8 - 456 kcal = 91,2 - 113 g.

Geändert von charlotte76 (16.01.2010 um 12:38 Uhr).
  #4 (permalink)  
Alt 16.01.2010, 14:34
Der Geist ist willig...
 
Registriert seit: 09.12.2009
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Danke Charlotte, das war eine sehr ausführliche und informative Antwort.

Und jetzt wo du das mit dem Bafög sagst, fällt es mir wieder ein. Dann kommt Wohngeld wahrscheinlich echt nicht in Frage. Naja, dann muss ich mich nach anderen Ämtern umgucken, welche Leistung wir dann beantragen könnten.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.01.2010, 14:55
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du kannst sehr wohl wohngeld beantragen, da du mit deinem sohn zusammenlebst. der macht dich trotz bafög bzw ausbildungsbeihilfe wieder zur berechtigten, selbst wenn dein kind gleichzeitig sozialgeld bezieht.
allerdings hängt vieles auch davon ab, ob ihr als eheähnliche gemeinschaft eingestuft werdet. und das hängt neben dem sgb maßgeblich vom zuständigen sachbearbeiter ab.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.01.2010, 14:48
Nia Nia ist offline
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Ihr werdet schon als Haushalt berechnet. Seit 2009 (Gesetzesänderung) gibts das mit eheähnlicher Gemeinschaft nicht mehr.
Da ein Pärchen zusammen lebt und auch gemeinsam wirtschaftet = 1 Haushalt
Jeder der dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Also 3 Personen.

Je nachdem welche Mietenstufe deine Stadt hat liegt die Miethöchstgrenze (also das, was eurem Einkommen gegenübergestellt wird) zwischen 424+594€

Das Bafög von deinem Freund wird zu 50% (vom Bafög-Zuschuss) angerechnet.

Du könntest versuchen auch jetzt noch für die alte Wohnung Wohngeld zu beantragen. Könnte auch hinhauen.
Und dann wenn ihr umzieht auch für die neue Wohnung. Selbst mit Elterngeld und ALG1 könntet ihr einen Anspruch haben.

Als Einzelperson wäre dein Freund mit seinem Bafög und du, wenn du BAB beziehen würdest bei einer Erstausbildung vom Wohngeld ausgeschlossen. Aber da du ja ein Kind hast - verhilft es euch quasi zur Wohngeldberechtigung.
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Geändert von Nia (18.01.2010 um 14:57 Uhr).
  #7 (permalink)  
Alt 18.01.2010, 19:45
Spitzen Naschkatze
 
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kurze zwischenfrage, wo genau muss man denn wohngeld beantragen?
  #8 (permalink)  
Alt 19.01.2010, 08:55
Kennt sich schon aus...
 
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Zitat von Bubiline Beitrag anzeigen
kurze zwischenfrage, wo genau muss man denn wohngeld beantragen?
Bei der Wohngeldstelle

Soweit ich weiß bekommt man Wohngeld auch erst ab 25 jahren. Weiß ja nicht, ob das bei dir zutrifft
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  #9 (permalink)  
Alt 20.01.2010, 11:09
Nia Nia ist offline
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Nee das mit 25 Jahren stimmt nicht.

Wenn man Azubi / Student / Schüler ist ist es was anderes.. Da gibts vorrangige Leistungen, die man beantragen muss.

Ansonsten:

Wohngeldberechtigte Person ist für den Mietzuschuss jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt.
__________________

  #10 (permalink)  
Alt 20.01.2010, 11:24
Kennt sich schon aus...
 
Registriert seit: 10.11.2009
Ort: Siegburg
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Zitat:
Zitat von Nia Beitrag anzeigen
Nee das mit 25 Jahren stimmt nicht.

Wenn man Azubi / Student / Schüler ist ist es was anderes.. Da gibts vorrangige Leistungen, die man beantragen muss.

Ansonsten:

Wohngeldberechtigte Person ist für den Mietzuschuss jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt.

wenn man aber unter 25 ist und weder azubi, student noch schüler, also im grunde nur bei den eltern rumsitzt und nichts tut und sich dann überlegt man könnte ja jetzt mal ausziehen, bekommt man kein wohngeld, denn bis 25 wird erwartet, dass man bei den eltern wohnt, außer es lässt sich nachweisen, dass das aus bestimmten gründen nicht möglich ist.
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