Sagt mal, wenn das ein Steuerberater macht, muss man diese Maifrist nicht beachten sondern hat bis egal wann Zeit, oder?
Das hab ich bei google gefunden. Aber frag doch einfach den Steuerberater deines Vertrauens?
Zitat:
Ohne Antrag wird eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des Folgejahres gewährt, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wird. In begründeten Fällen kann die Frist auch bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres verlängert werden. Ein weitergehender Aufschub kommt grundsätzlich nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht.
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Mein Esstagebuch 2012
Der Spatz kann nicht begreifen, warum der Adler höher fliegt als die Kirschbäume wachsen.
1. Ziel: U100 - erreicht am: - 2. Ziel: U90 - erreicht am: - 3. Ziel: U80- erreicht am: - Endziel: U75 - erreicht am: -
Du kannst immer eine Fristverlängerung beantragen, auch wenn du die Erklärung alleine machst. Wird im Normalfall auch problemlos gewährt.
Im Übrigen gilt die Abgabefrist 31.05. nur für Pflichtveranlagungen. Hast du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wirst du nur auf Antrag veranlagt. Dies kannst du innerhalb 4 Jahre nach Ende des betreffenden Jahres tun.
So, ich habe am Samstag meinen Steuerbescheid bekommen. Die ganze Aktion hat also noch nicht mal drei Wochen gedauert *baff bin* so schnell ging es noch nie.
Allerdings hab ich mal ne Frage zur Entfernungserstattung.
Es kommt doch einzig und allein auf die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an, oder? Wie ich diese Strecke zurücklege, ist doch, soweit ich weiss, völlig egal, man bekommt 0,30 Euro für jeden KM einfache Strecke.
Nun konnte man ja angeben, wie man Teilstrecken zurücklegt. Bei mir ist es so, dass ich 70 km einfache Strecke habe, davon fahre ich 12 km mit dem Auto, den Rest mit der Bahn. WiSo errechnete mir (wie ich logisch fand), 220 Arbeitstage x 70 km x 0,30 Euro.
Das FA hat nun nur 220 x 12km x 0,30 Euro angerechnet. Ich k ann mir nicht vorstellen, dass es so korrekt ist und werde auf jeden Fall Einspruch einlegen, aber vielleicht kann hier jemand vorab ja schon erklären, ob ich falsch oder richtig gewickelt bin? Danke!
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Angeregt durch euren Thread lade ich mir grad das Eslter Formular runter und traue mich mal, die Steuererklärung für uns selbst zu machen.
Ich hoffe, es klappt so einigermaßen mit dem ausfüllen und ich mache da keine Fehler.
Letztes Jahr war ich schon mal fast soweit, hab es letztendlich doch dem Steuerberater übergeben, obwohl bei uns nichts außergewöhnliches, oder gar kompliziertes dabei ist.
Schickt ihr das Formular dann online hin und die Belege per Post hinterher, oder alles zusammen per Post? Was ist besser?
Für unseren Sohn werde ich auch gleich eine mitmachen, er ist seit Herbst in der Ausbildung, ihm werden keine Steuern abgezogen, aber er hat in den Sommerferien steuerpflichtig gejobbt, daher denke ich, dass es sinnvoll ist.
Muß er dann für dieses Jahr eigentlich auch wieder eine Steuererklärung machen, auch wenn er keine Steuern bezahlt? Ihm werden nur die Versicherungen abgezogen.
Aber jetzt werde ich mich erstmal mit dem Formular beschäftigen, wenn es fertig runtergeladen ist, hoffe, ich kriege das alles richtig hin.
Das FA hat nun nur 220 x 12km x 0,30 Euro angerechnet. Ich k ann mir nicht vorstellen, dass es so korrekt ist und werde auf jeden Fall Einspruch einlegen, aber vielleicht kann hier jemand vorab ja schon erklären, ob ich falsch oder richtig gewickelt bin? Danke!
Also, bei mir wurden dieses Jahr erstmals die realen Kosten für die Fahrten mit Öffis angerechnet (die letzten Jahre waren es auch immer die 30 Cent pro Km). Das heißt, ich musste die jährlichen Kosten dafür angeben.
Hast du die Kosten für die Bahnfahrkarte angegeben?
Wenn nicht, haben die das vielleicht einfach ignoriert... so nach dem Motto, wenn sie da nichts angbit, rechnen wir halt auch nichts an.
__________________ **Was lange währt, wird endlich gut**
Schickt ihr das Formular dann online hin und die Belege per Post hinterher, oder alles zusammen per Post? Was ist besser?
Ich übermittle die Daten seit 2 Jahren online und schicke dann diesen Ausdruck, der dann noch unterschrieben werden muss und die Belege hinterher.
Das klappt super und geht auch meistens schneller, weil die beim Finanzamt die daten nicht mehr manuell eingeben müssen. Außerdem werden wohl online übermittelte Erklärungen vorrangig bearbeitet.
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Habe gerade mit dem FA telefoniert, sie haben einen Fehler beim abtippen gemacht und der korrigierte Bescheid kommt innerhalb von 14 Tagen, hätte mich auch gewundert, wenn es tatsächlich so wäre, dass Bahnfahren nicht gilt.
Belege werden, soweit ich weiss, erst erforderlich, wenn man die Grenze von 4500 Euro für die Pendelfahrten übersteigt.
Mich wunderte wirklich, warum das diesmal so komisch war, denn ich hab ja seit drei Jahren diese Fahrtstrecke und da war immer alles in Butter.
Achja, ich habe die Daten normal per Post hingeschickt, da ich eh ne Menge Belege mit dabei hatte. Hat aber trotzdem nicht mal 14 Tage gedauert, bis der Bescheid nun da war (auch wenn er fehlerhaft war). So schnell gings wirklich noch nie!!!
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Vielleicht wurden bei mir auch die realen Kosten angerechnet, weil der Betrag höher ist, als wenn ich die 30 Cent ansetze... ich fahr nämlich nur 5km, also ist der Betrag für die Montaskarte für mich vorteilhafter... wäre ja schön, wenn die mal zu meinem vorteil gerechnet haben
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