Tatort: Elektronik-Handlung.
Hergang:
Frau X betritt den Laden, um eine Wohnzimmerlampe käuflich zu erwerben. Sie kann sich jedoch nicht entscheiden, und nimmt schließlich 2 Lampen zur Ansicht mit, um sie zuhause erst ihrem Ehemann zu zeigen.
Die Inhaberin des Geschäftes stellt einen Mitnahmeschein aus, dieser lautet wie folgt:
Artikel .............................. Preis
1 Wohnzimmerlampe......... 129,98,- DM
1 dto. ................................ 99,- DM
Frau X fährt zur Entscheidungsfindung mit den beiden Lampen nach Hause. Am folgenden Tag kehrt sie mit der ungewünschten Lampe unterm Arm in das Geschäft zurück. Sie trifft dort aber nur die junge Auszubildene an.
Die Auszubildene setzt sich kurz telefonisch mit ihrer Chefin in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu klären. Diese weist sie an, nun einen Lieferschein/Rechnung auszustellen für die Lampe, die Frau X letztendlich kaufen wolle, nämlich die im Werte von 99,- DM. Die entsprechenden Daten könne sie dem Mitnahmeschein entnehmen...
Gesagt, getan...
Das Ergebnis sah dann schließlich folgendermaßen aus:
Lieferschein/Rechnung
Artikel .............................. Preis
1 D.T.O. .............................99,- DM
Die Geschichte is zwar schon ewige Zeiten her, aber ich finde sie immer wieder köstlich...
