Die Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen eines Arzneimittels oder einer Behandlung ist sehr wichtig! Informieren Sie sich, fragen Sie uns, und halten Sie sich an die von Ihrem Arzt vorgegebene Einteilung der Medikamente.
Übertriebene Ängstlichkeit ist aber ebenso wenig hilfreich, wie folgendes Beispiel zeigt:
Stellen Sie sich vor, Sie würden in einem Beipackzettel diesen Text lesen ...
... Mögliche Nebenwirkungen sind: Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Koliken, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Verstopfung, suchtartiges Verhalten und Appetitlosigkeit.
Es können auftreten: Juckreiz, Hautausschläge, Nesselsucht, asthmatische Beschwerden, Atemnot und allergische Reaktionen bis zum anaphylaktischen Schock.
Bei längerer Einnahme sind Fälle von Übergewicht, erhöhten Cholesterinwerten, Bluthochdruck, Zuckerkrankheit und Mangelernährung bekannt geworden.
In diesem Zusammenhang kann die Einnahme auch zu hohem Fieber, Nierenversagen, Nervenausfällen, Erblindung, Bewusstlosigkeit, Schlaganfall und Herzinfarkt führen. ...
Nach dem Lesen dieses Beipackzettels würden Sie das beschriebene Produkt sicher schnell entsorgen – oder?
Schade! - Denn dies wäre schlicht und einfach nur der Beipackzettel für eine Tafel Schokolade oder andere Süßigkeiten, wenn für Nahrungsmittel die gleichen Richtlinien gelten würden wie für Medikamente:
Die Beipackzettel von Medikamenten müssen nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Muster informieren. Die vollständige Auflistung aller möglichen Nebenwirkungen dient auch der juristischen Absicherung der Hersteller. Selbst Effekte, die seltener als 1:1000 oder sogar nur in Einzelfällen aufgetreten sind, müssen genannt werden.