Hallo,
habe heute von meiner Uni (Bayern) ein Informationsblatt zu den Studiengebühren ab dem SS 2007 bekommen. Da stand einiges drin, was neu für mich war. Und einiges, was ich nicht verstehe.
- zu zahlen sind 500€ plus 85€ Semesterbeitrag (variiert wahrscheinlich je nach Uni)
- es gibt einige Befreiungen von Amts wegen (Urlaubssemester, Promotion, praktisches Jahr bei Medizin)
- es gibt ein paar Sonderregelungen auf Antrag (Kind bis 10 Jahre, Studenten, deren Eltern für mindestens 3 Kinder Kindergeld erhalten, ausländische Studierende, Härtefälle)
- bei besonderes Leistungen kann man Befreiung beantragen (wenn man in einer Prüfung (ZP, DP, Examen, Bachelor) zu den 5% Besten gehört (bei Bachelor kostenloser Master))
- für ein Semester, in dem keine Veranstaltungen mehr besucht werden, sondern nur noch die zum vorherigen Semester zählenden Prüfungen abzulegen sind, muss nicht gezahlt werden
- 30% der Einnahmen werden für Personal-, Raum- und Sachkosten der Verwaltung verwendet
So weit erst einmal zu den Fakten. Gibt es anderswo auch schon so konkrete Informationen?
Die Anrechnung von besonderen Leistungen gefällt mir besonders gut. Leider wird es bei uns so gehandhabt, dass nur Leistungen zählen, die ab dem SS06 erbracht wurden. Wer jetzt also gerade im 5.Semester ist und seine Zwischenprüfung im WS05/06 abgelegt hat, hat keine Chance mehr befreit zu werden. "Glücklicherweise" habe ich gerade eben noch eine Prüfung abgelegt, die bis ins SS06 reichte. Vielleicht kommt ja bei erbrachter Leistung auch endlich mal was zählbares raus!? Es hat mich immer schon zur Weisglut gebracht, in den Prüfungen tolle Noten zu bekommen, die niemanden interessieren.
Auch nicht gut finde ich die Regelung mit den 3 kindergeldbeziehenden Kindern. Ist das gleiche wie beim Bafög. Plötzlich haben meine Eltern nur noch zwei Kinder. Wenn mein Bruder eines Tages studiert, ist er vor dem Gesetz Einzelkind. Dass meine Eltern bis dahin aber 3 Kinder großgezogen haben, ist unwichtig.
War es eigentlich so vorgesehen, dass zusätzlich zu den 500€ auch noch der Verwaltungsbeitrag kommt? Ich habe das Gefühl doppelt zu zahlen, wenn von den 500% nochmal 30% an die Verwaltung gehen. Über diesen Weg sind ja eigentlich die Gebühren in immense Höhen treibbar, wenn einfach der Semesterbeitrag erhöht wird, oder!? Laut Gesetz dürfen aber nur Gebühren zwischen 300 und 500€ erhoben werden.
Wenn alles "gut" läuft, zahle ich gar nichts. Wenn es schlecht läuft, dann noch meine letzten beiden Semester. Ich bin sehr gespannt, was sich ändert - ich fürchte ja nichts. Interessant zu wissen wäre auch, ob wir dann zukünftig "kostenlos" universitäre Einrichtungen nutzen dürfen (Sprachenzentrum bspw.) - aber auch das denke ich nicht.
In Erlangen hat die EInführung der Studiengebühren allerdings auch zu einem positiven Punkt geführt: Die Studentenvertretungen werden enorm gestärkt und sind im selben Maße in den Gremien vertreten, die über die Verwendung der Gebühren entscheiden, wie Professoren. Dafür kann ich mir jetzt direkt zwar auch nichts kaufen, aber es ist besser als nichts.
Was haben denn andere Unis/Bundesländer so vorgesehen?
Falls jemand vorhat, in Bayern zu studieren, kann ich gern noch die mit dem Gesetzestext und dem Infoblatt beantwortbaren Fragen klären.
Grüße!