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Informationen zu den Studiengebühren Informationen zu den Studiengebühren

 
 
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  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2006, 19:13
Gast2388
Gast
 
Beiträge: n/a
Informationen zu den Studiengebühren

Hallo,

habe heute von meiner Uni (Bayern) ein Informationsblatt zu den Studiengebühren ab dem SS 2007 bekommen. Da stand einiges drin, was neu für mich war. Und einiges, was ich nicht verstehe.

- zu zahlen sind 500€ plus 85€ Semesterbeitrag (variiert wahrscheinlich je nach Uni)
- es gibt einige Befreiungen von Amts wegen (Urlaubssemester, Promotion, praktisches Jahr bei Medizin)
- es gibt ein paar Sonderregelungen auf Antrag (Kind bis 10 Jahre, Studenten, deren Eltern für mindestens 3 Kinder Kindergeld erhalten, ausländische Studierende, Härtefälle)
- bei besonderes Leistungen kann man Befreiung beantragen (wenn man in einer Prüfung (ZP, DP, Examen, Bachelor) zu den 5% Besten gehört (bei Bachelor kostenloser Master))
- für ein Semester, in dem keine Veranstaltungen mehr besucht werden, sondern nur noch die zum vorherigen Semester zählenden Prüfungen abzulegen sind, muss nicht gezahlt werden
- 30% der Einnahmen werden für Personal-, Raum- und Sachkosten der Verwaltung verwendet

So weit erst einmal zu den Fakten. Gibt es anderswo auch schon so konkrete Informationen?

Die Anrechnung von besonderen Leistungen gefällt mir besonders gut. Leider wird es bei uns so gehandhabt, dass nur Leistungen zählen, die ab dem SS06 erbracht wurden. Wer jetzt also gerade im 5.Semester ist und seine Zwischenprüfung im WS05/06 abgelegt hat, hat keine Chance mehr befreit zu werden. "Glücklicherweise" habe ich gerade eben noch eine Prüfung abgelegt, die bis ins SS06 reichte. Vielleicht kommt ja bei erbrachter Leistung auch endlich mal was zählbares raus!? Es hat mich immer schon zur Weisglut gebracht, in den Prüfungen tolle Noten zu bekommen, die niemanden interessieren.

Auch nicht gut finde ich die Regelung mit den 3 kindergeldbeziehenden Kindern. Ist das gleiche wie beim Bafög. Plötzlich haben meine Eltern nur noch zwei Kinder. Wenn mein Bruder eines Tages studiert, ist er vor dem Gesetz Einzelkind. Dass meine Eltern bis dahin aber 3 Kinder großgezogen haben, ist unwichtig.

War es eigentlich so vorgesehen, dass zusätzlich zu den 500€ auch noch der Verwaltungsbeitrag kommt? Ich habe das Gefühl doppelt zu zahlen, wenn von den 500% nochmal 30% an die Verwaltung gehen. Über diesen Weg sind ja eigentlich die Gebühren in immense Höhen treibbar, wenn einfach der Semesterbeitrag erhöht wird, oder!? Laut Gesetz dürfen aber nur Gebühren zwischen 300 und 500€ erhoben werden.

Wenn alles "gut" läuft, zahle ich gar nichts. Wenn es schlecht läuft, dann noch meine letzten beiden Semester. Ich bin sehr gespannt, was sich ändert - ich fürchte ja nichts. Interessant zu wissen wäre auch, ob wir dann zukünftig "kostenlos" universitäre Einrichtungen nutzen dürfen (Sprachenzentrum bspw.) - aber auch das denke ich nicht.

In Erlangen hat die EInführung der Studiengebühren allerdings auch zu einem positiven Punkt geführt: Die Studentenvertretungen werden enorm gestärkt und sind im selben Maße in den Gremien vertreten, die über die Verwendung der Gebühren entscheiden, wie Professoren. Dafür kann ich mir jetzt direkt zwar auch nichts kaufen, aber es ist besser als nichts.

Was haben denn andere Unis/Bundesländer so vorgesehen?
Falls jemand vorhat, in Bayern zu studieren, kann ich gern noch die mit dem Gesetzestext und dem Infoblatt beantwortbaren Fragen klären.

Grüße!
  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2006, 19:29
Gast19545
Gast
 
Beiträge: n/a
Also an meiner Uni hab ich noch nichts davon gehört, wie die Gebühren eingesetzt werden, vermutlich streichen sie wieder erst die Wände neu.
Bei mir sinds fast 100 Euro, die ich noch extra zahlen müsste zu den 500 Euro Gebühren, Gott sei Dank geh ich jetzt erstmal ins PJ. Auf der Homepage von den Landesprüfungsämtern gibts glaub ich auch Infos zu den Gebühren, unter Regierungspräsidium läuft das.

Ich bin auch irgendwie schon zu lange auf dieser Uni, als dass ich glauben könnte, dass mir das Geld zugute kommt, vor allem, weil wir neulich ne Abschlussbesprechung hatten und Kritikpunkte angeben durften, worauf fast grundsätzlich die Ansage kam, dass nichts geändert wird.
  #3 (permalink)  
Alt 11.08.2006, 19:46
Kennt sich schon aus...
 
Registriert seit: 31.05.2005
Beiträge: 494
Geschlecht:

Zitat:
30% der Einnahmen werden für Personal-, Raum- und Sachkosten der Verwaltung verwendet
was soll das denn? da es bereits personal gibt, dass die semesterbeiträge verwaltet, sollten doch keine zusätzlichen kosten anfallen? womit rechfertigten sich dann die 30%?
naja und gute noten lohnen sich eigentlich immer. ich hab z.b. durch meine sehr gute zwischenprüfung zwei angebote für die stelle einer studentischen mitarbeiterin in forschungsprojekten bekommen. also nicht ärgern, sondern sich über das freuen, was man geleistet hat.
wenn ich studiengebühren zahlen sollte, dann bin ich ganz schnell mal bei 671 euro..aber dann soll bitte auch etwas verbessert und nicht von der verwaltung verschlungen werden.
  #4 (permalink)  
Alt 12.08.2006, 01:03
Gast7084
Gast
 
Beiträge: n/a
Ich hab für Köln leider noch gar keine Infos gekriegt, außer dass man ab jetzt um die 650 Euro zahlen muss.
  #5 (permalink)  
Alt 12.08.2006, 10:48
Gast2388
Gast
 
Beiträge: n/a
Hallo mimi,

ich denke schon, dass das Eintreiben dieser Gebühren einen immesen bürokratischen Aufwand erfordert - was natürlich nicht die 30% rechtfertigt, denn das hätte man sich auch vorher überlegen können.
Ich stelle mir vor, dass jeder, der auch nur annähernd den Hauch einer Chance hat befreit zu werden, diesen Antrag auch einreicht. Das werden wohl alle sein, die gerade eine Zwischenprüfung oder Diplomvorprüfung oder ähnliches abgelegt haben und irgendwo zwischen 1 und 2, je nach Fach vielleicht sogar 3 pendeln. Dann gibt es bestimmte Fristen, in denen das beantragt werden kann, also muss die Verwaltung warten, bis diese Fristen um sind plus zusätzlich eine Nachfrist, bevor ans Rechnen gegangen werden kann, wer unter den glorreichen 5% ist. Ich weiß leider nicht, ob man die Gebühren vorstrecken muss und bei Befreiung wiederbekommt oder ob man sie erst zahlen muss, wenn nachgewiesen ist, dass man nicht befreit ist - bei ersterem könnte es ja auch wieder Probleme geben, denn ich lasse sehr ungern 500€ unverzinst in deutschen Verwaltungen rumliegen.

Wer weiß, wer weiß.

Bei uns spielt sich schon ein erstes Szenario ab: Es gibt einen winzigen Studiengang, in dem in diesem Semester 10 Leute Zwischenprüfung gemacht haben. 2 davon haben einen Schnitt von 1,3. Das sind nach Adam seinem Riesen 20%. Es dürfen ja aber nur 5% befreit werden, bei Notengleichheit darf auf 10% erhöht werden. Aber 20%!? Wenn es da mal keinen Ärger mit anderen Studiengängen gibt.
Für solche Dinge brauchen "wir" 30% Verwaltungskosten. Echt abartig!


Naja, ich habe viele gut benotete Scheine in meinem Regal liegen, tolle Zwischenprüfungszeugnisse, ein gutes Latinum - interessiert keinen Menschen! Alles hängt von einer Handvoll Abschlussprüfungen ab. Die erste habe ich ja nun hinter mir und die war ganz okay. Vielleicht bringt die mir ja mal was. Das wäre toll, wenn man durch Lernen Geld sparen könnte - "Lern dich reich"

Grüße!
  #6 (permalink)  
Alt 12.08.2006, 12:29
Gast5829
Gast
 
Beiträge: n/a
In Hamburg zahlt man zu den 500 Euro Studiengebühren noch 240 Euro Semestergebühren. Wenn das nicht ne Menge ist.. wer kann sich das denn noch leisten?
 

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