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  #1 (permalink)  
Alt 26.05.2006, 18:51
Gast1092
 
Beiträge: n/a
Frage zum Thema erben

Mein Schwiegervater ist im letzten Jahr verstorben. Der Kontakt zu meiner Hexensschwiegermutter vor einigen Wochen abgebrochen.

Nun hat mein Mann beim Amtsgericht nachgefragt, ob das Testament schon eröffnet sei.
Heute kam ein Schreiben, im dem es hieß, das Testament wäre eröffnet und Anfang Feb. verschickt.

Eigentlich hätte er als potentieller Erbe doch auch benachrichtig werden müssen???

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus???

Natürlich wird mein Mann nächste Woche mal beim Nachlassgericht anrufen, wie nun weiter vorgegangen werden kann.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.05.2006, 19:51
Spitzen Naschkatze
 
Registriert seit: 12.10.2005
Ort: Kölle
Beiträge: 700
Soviel ich weiss, muss er einen Erbschein beantragen.
__________________
Liebe Grüsse
Susanne
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  #3 (permalink)  
Alt 26.05.2006, 19:52
Benutzerbild von Lara83
Naschkatzen Goldi
 
Registriert seit: 21.05.2006
Ort: Groß Rönnau
Beiträge: 15.962
Blog-Einträge: 29
Bilder: 18
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du wirst da auf jeden fall von dem Notar, Rechtsanwalt oder Testamentsvollstrecker informiert!

In so einer Nachlasssache werden alle bedachten Erben (von dem Verstorbenen) in dem Testament mit namen und adresse benannt und das Erbe wird dann so wie es im Testament steht verteilt!

Ausser eben die Pflichtteilsansprüche....das ist nochmal extra!
__________________

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  #4 (permalink)  
Alt 27.05.2006, 09:47
Benutzerbild von kira
Naschkatzen Goldi
 
Registriert seit: 02.01.2005
Ort: Hildesheim
Beiträge: 2.923
Blog-Einträge: 5
Bilder: 3
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vielleicht hat er nix geerbt?
ich mein, sein vater kann ja seine ehefrau als alleinerbin eingesetzt haben.

dann gibts auch keinen pflichtteil für die kinder, glaub ich.

LG kira
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  #5 (permalink)  
Alt 27.05.2006, 09:54
Gast1092
 
Beiträge: n/a
Die Ehefrau ist auf jeden Fall als Alleinerbin eingesetzt.

Einen Pflichtteil oder auch Erbteil, je nach Testamentsform für die Kinder gibt es immer.
Es sei denn, es liegt ein schwerer Verstoß vor, wie z.B. versuchter Mord gegen Vater oder Mutter.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.05.2006, 11:56
Benutzerbild von Lara83
Naschkatzen Goldi
 
Registriert seit: 21.05.2006
Ort: Groß Rönnau
Beiträge: 15.962
Blog-Einträge: 29
Bilder: 18
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Geschlecht:
ja dann kann jetzt schon der Pflichtteil ausbezahlt werden oder eben übergeben ansonsten erst wieder wenn die Alleinerbin dann gestorben ist^^

Einen Pflichtteil für die "leiblichen" Kinder besteht immer kann man nicht umgehen, aber der muss eben wie gesagt nicht immer sofort ausgezahlt oder übergeben werden!
__________________

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  #7 (permalink)  
Alt 27.05.2006, 11:58
Gast1092
 
Beiträge: n/a
Richtig, nach "Anforderung" des Pflichtteils hat der Alleinerbe 5 Jahre Zeit, dieses auszuzahlen.

Aber da wir ja kein Testament vorliegen haben, können wir auch keine Schritte einleiten.

Ich denke, da hilft wirklich nur der Anruf bei Gericht.
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