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  #21 (permalink)  
Alt 18.04.2006, 18:41
Benutzerbild von osis
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Ich fürchte freddilysie hat Recht auch wenn es sehr pessimistisch klingt. Ihre Argumente sind zu einleuchtend. Aber vielleicht bekommst du durch nerven deine Gerät oder dein Geld. Und das andere ist einfach draus lernen, nicht zu gutgläubig zu sein. Leider, gibt es so unverschämte Leute. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen!
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Liebe Grüße
Osis
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  #22 (permalink)  
Alt 18.04.2006, 22:48
Gast3133
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hm, jetzt kommt noch ein nicht fachmaessiger rat von mir, ich habe mal was gelesen, vielleicht kennt sich hier wer aus oder man kann es googeln. wenn ein kaufvertrag ueber die sachen besteht und da nicht die klausel drin ist, dass bis zur voelligen bezahlung die gegenstaende in eurem besitz ist, habt ihr keine chance, die sachen zurueckzufordern, sie schuldet "nur" das geld. ich hab da neulich was drueber gesehen, aber fragt bitte nicht wo...

die frau ist echt dreist, aber eure chancen stehen schlecht.
von anteiliger miete fuer den monat hab ich noch nie gehoert... meine letzten nachmieter sind auch eher rein, das macht man doch so, oder? also, da war es mir doch egal, ob ich den ganzen monat bezahlt hatte.
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  #23 (permalink)  
Alt 19.04.2006, 10:57
mausi1982
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Hallo ihr lieben!

Danke nochmal an alle für die super Tips!
@ Alessa: ich war gestern bei ihr, sie sagte mir dann mal wieder das hätte sie ja toooootal vergessen (für wie doof hält die mich?) und sie hätte beim Amt ne falsche Ktnr. angegeben, deshalb sei das Geld zurückgekommen. Aber am Freitag (bin ja mal gespannt!) sollte ich das Geld dann bekommen.

@ freddy: Ich hatte ein Schreiben aufgesetzt, wo alles genau drinsteht. Das sie sich verpflichtet innerhalb einer Woche zu zahlen usw.
Das mit dem Schlüssel eher rausgeben bereu ich ja so. Ich wollte es ja auch so machen, das sie den Umzugswagen wieder abbestellen kann und dann am 01.ten wieder kommen soll. Nur leider, leider war mein kleines,liebes Herz wieder mal zu weich um das durchzuziehen.
Aber ich werd der jetzt sowas von auf die Nerven gehen. Vorallendingen wohnen meine Schwiegereltern im gleichen Haus, die werden ihr dann auch mal kräftig jeden Tag auf die Füsse treten!

@ Müssli: Wir haben das so reingeschrieben, das die Sachen, solange noch nicht bezahlt, unser Eigentum bleiben. Mit der Miete haben wir das so gemacht, weil das mit unseren Vormietern auch so gewesen ist. Ich seh das nich ein für so eine "Sozialschmarotzertussi" (tschuldigt, aber bald platzt mir wegen der Geschichte echt der Kragen) noch ne Woche die Miete zu zahlen, da diese Madame (zufällig herausbekommen) ja aus ihrer alten Wohnung rausgeschmissen wurde und es deswegen ja so eilig hatte.

Naja ich werd jetzt mal den Freitag abwarten und da ich stark davon ausgehe das eh nichts passiert werd ich sie nerven immer weiter und weiter...
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  #24 (permalink)  
Alt 19.04.2006, 12:34
Benutzerbild von Matschkugel
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Hallo Mausi, wenn sie das Geld vom Amt bekommen würde für die Sachen, dann hätte sie das schriftlich! Und das könnte sie dir locker vorlegen.
Wenn du einen Mahnbescheid und dann Vollstreckungsbescheid erwirkst, kannst du später immernoch an ihr Geld (30 Jahre glaube ich ). Aber wenn man mit 19 schon Sozialschmarotzer ist, wird das in 30 Jahren vermutlich nicht anders aussehen.
Ich an deiner Stelle hätte die Sachen erstmal wieder mitgenommen und wenn sie Bares hat, kann sie es Cash gegen Ware bei dir abholen.
Vermute, du wirst auch Freitag dein Geld nicht sehen....!Und sie wird sicher auch die Tür nicht mehr aufmachen, falls du nochmal davor stehst.
Wenn sich Freitag nix tut : offiziellen Weg einschlagen. Die Kosten, die dir für den Mahnbescheid, etc. entstehen, kommen natrülich auf die 50 Euro drauf!
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Ziel:
am 30.06.08: 82 kg
am 15.08.08: 78 kg
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  #25 (permalink)  
Alt 19.04.2006, 13:14
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wenn die am freitag nicht mir der Kohle rüber kommt, würde ich am Samstag ohne Vorankündung mit ner Sackkarre vor der Tür stehen und die Geräte mitnehmen.
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Liebe Grüße
Manuela

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  #26 (permalink)  
Alt 19.04.2006, 13:47
mausi1982
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@ Matschkugel
Ich hab mir auch schon gedacht, hätte sie wirklich was beim Amt beantragt, dann hätte sie mir doch auch schon nen Beleg gezeigt,aber leider ist das ja nicht der Fall.

Ich glaube mit dieser Vollstreckungsgeschichte komm ich nicht weit. Is ja eh nichts zu holen bei der. Und noch weitere Kosten riskieren? Neee ich glaub nicht.

Ich rechne auch fest damit, das am Freitag nix kommt. Aber dann werde ich wieder und wieder bei ihr klingeln, oder anrufen. Da habe ich langen Atem bei sowas.

Ich überleg schon, ihr das Angebot zu machen wenigstens die Hälfte zu zahlen?! Was meint ihr, wäre das was?
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  #27 (permalink)  
Alt 19.04.2006, 14:18
Naschkatzen Goldi
 
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Beiträge: 4.891
Zitat:
Zitat von mausi1982
Ja vielleicht ist das wirklich der richtige Weg. Nur kenn ich mich da gar nicht mit aus. Muß ich mit diesem Bescheid zum Amtsgericht vor Ort, in die Stadt wo die Wohnung ist? Ist der Betrag später, falls sie jemals arbeiten sollte, noch pfändbar? Kommen weitere Kosten als die 18 Eur auf mich zu? Fragen über Fragen, ich hoffe ich nerv euch nicht schon zu dolle? Ein dickes Dankeschön schon mal an alle!
da es um miete geht, ist das amtsgericht zuständig, wo die wohnung liegt.
Die 18€ zahlst du, wenn du den MB abgibst.
der wird zugestellt. Ein exemplar an sie, eins an dich (du bekommst einenn gelben zettel). dann hat die dame 2 wochen zeit einspruch zu erheben oder zu zahlen. tut sie beides nciht machst du auf dem gelben zettel die entsprechenden kreuzchen und gibst ihn wieder ans gericht. (kostet nix weiter). damit beantragst du nämlich dann den Vollstreckungsbescheid. legt sie auch hier keinen einspruch ein, bekommst du am ende einen vollstreckbaren titel (30 Jahre gültig) in form eines Vollstreckungsbescheides. bis dahin kostet dichd as ganze diese 18€ (hinten auf dem MB exemplar ist eine gebührentabelle drauf, auch die ausfüllerklärungen sind eigentlich verständlich). Legt sie irgendwann im laufe des ganzen einspruch ein, dann bekommst du vom gericht einen gebührenbescheid. Zahlst du den, geht das ganze weiter und es kommt zu verfahren. (Zumindest dann, wenn du auf dem MB bei dem Punkt "Überleitung ins strittige Verfahren" ein Kreuzchen gemacht hast. Zahlst du das nicht, erkennst du im Prinzip den einspruch an. Willst du wirklich und ernsthaft ein Verfahren betreiben, würde ich erst an der stelle des einspruchs einen anwalt nehmen. Allerdings dürfte das ganze mehr kosten verursachen als Chancen bestehen jemals geld zu bekommen.
Okay, gesetzt dem Fall du kommst bis zum Vollstreckungsbescheid. Mit diesem kannst du zum zuständigen Gerichtsvollzieher gehen / ihn hinschicken (bei der Stadt in der die gute wohnt) und ihm mit der Pfändung beauftragen. Was da der kostenpunkt ist kann ich dir nciht sagen, schätz mal so 30-40€, aber da müßtest du dort genauer fragen ..
Erfahrungsgemäß lohnt eine solche Vollstreckung überhaupt nicht. meist bekommt man sogar vom GV gleich eine "unpfändbarkeistbescheinigung", sprich es liegen/lagen schon mehr aufträge gegen den schuldner vor.
also bis zum VB kostet dich das ganze relativ wenig (wenn du auf den anwalt verzichtest) .. Hoffnung auf "schnell geld sehen" würde ich mir aber nicht machen ...

traurig aber wahr, der GV schreckt heute nicht mehr viele leute, helfen tun höxtens nen paar kräftige jungs in schwarz *g* was ja aber verboten ist

sicher kannst auch ne anzeige wegen betrug stellen .. aber das nutzt dir im endeffekt auch gleich null .. kostet nur nerven ...

so, ich hoffe das war einigermaßen evrständlich ..
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  #28 (permalink)  
Alt 19.04.2006, 14:21
Naschkatzen Goldi
 
Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 4.891
Zitat:
Zitat von mausi1982
Ich überleg schon, ihr das Angebot zu machen wenigstens die Hälfte zu zahlen?! Was meint ihr, wäre das was?
versuchs erstmal mit enr ratenvereinbarung ...
immer wieder nerven hat die höchsten erfolgsaussichten, weils einfach nervt

tja ansonsten steht der gläubigerschutz in deutschland nicht sehr hoch im kurs ... wer nix hat und nicht zahlen kann, der hat halt nix ..
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  #29 (permalink)  
Alt 19.04.2006, 14:46
mausi1982
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@ Chaos

Vielen lieben Dank für die super Erklärung :tup:
Ich schätze bei der Tante bekäme ich schon gleich eine "unpfändbarkeitsbescheinigung". Die ist bestimmt total zahlungsunfähig.
Den Tip mit den "schwarzen Jungs" fänd ich persönlich ganz lustig. Allerdings denke ich das z. B. "Moskau Inkasso" (ziemlich bekannt aus dem Fernsehen) wesentlich teurer sind. Aber vielleicht werd ich demnächst auch mal nen bisschen zickiger?! Mein Schatz meint immer das könnt ich sogut :rrofl:

Tja bleibt glaub ich wirklich nur das nerven...
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  #30 (permalink)  
Alt 19.04.2006, 16:41
Naschkatzen Goldi
 
Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 4.891
also nen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid bringt dir im Prinzip in der derzeitigen Situation nur insofern was, dass deine forderungen halt gesichert sind und nicht so schnell verjähren. (und das du die tante evt. leicht ärgerst, aber die meisten leute nehmen sowas sehr gelassen hab ich festgestellt, denn sie wissen ja, das ihnen nix großartig passieren kann)
Wenn du die 18€ investieren willst, kannst es ja machen .. dann als Nebenforderungen noch Zinsen (5% über dem Basiszinssatz gem. § 247BGB ab Zustellung Mahnbescheid) erheben (da gibts nen Feld wo man die Nebenforderungen erklären kann). Das ist doch auf 30 Jahre ne nette anlage Probieren kann mans ja mal, vielleicht kommt die gute ja doch iiirgendwann mal zu geld.
Anwalt würde ich auf alle fälle sein lassen, wenn du nicht noch weitere Kosten fabrizieren willst. denn zumindest MOMENTAN wirst da nix von wieder sehen ..

also, weiterhin hingehen und klingeln und nerven *g* aber aufpassen, dass du nicht so doll nervtst, dass die tante auch nen paar schwarze jungs los schickt

ach ja, wenn eine pfändung erfolglos war, könntest du noch die abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen, dann muß sie sämliches vermögen offen legen. (Fällt bei Sozialhilfeempfängern allerdings oft nicht schwer). Geldlich dürfte dir das aber auch nix bringen ...
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