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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 12:26
Kennt sich schon aus...
 
Registriert seit: 10.11.2009
Ort: Siegburg
Beiträge: 458
Geschlecht:
Gez

Hallo ich hab mal eine Frage an euch, vorallem an die Leute über 18, die noch bei ihren Eltern wohnen.
Und zwar hab ich Ende Dezember von der GEZ einen Brief bekommen, indem ich angeben musste, ob ich Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalte, das hat ja im Grunde jeder, der ein handy oder PC besitzt.
Meine Eltern zahlen zwar schon GEZ, aber da steht, dass wenn ich mehr wie ca. 280 Euro verdiene, selbst auch zahlen muss.
Also hab ich das Formular treudoof ausgefüllt und zurückgeschickt, sodass ich wohl jetzt zahlen werden muss, aber ich hab erfahren, dass in meiner Schule sonst niemand GEZ zahlt und die sind auch nicht jünger wie ich und verdienen auch nicht weniger -.-

Was habt ihr für Erfahrungen mit der GEZ?
__________________
  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 12:32
Alessa
Gast
 
Beiträge: n/a
Hast du denn ein Handy, PC oder Fernseher, der dir gehört und nicht deinen Eltern?
  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 12:51
Kennt sich schon aus...
 
Registriert seit: 10.11.2009
Ort: Siegburg
Beiträge: 458
Geschlecht:
In der Beschreibung der GEZ steht, dass alle Geräte anzugeben sind, die man nutzt, unabhängig davon, ob sie einem gehören.
Zum Beispiel steht da auch, dass man auch Pcs, die man auf der Arbeit nutzen kann, angeben muss.
__________________
  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 13:18
Alessa
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von BienchenMaya Beitrag anzeigen
In der Beschreibung der GEZ steht, dass alle Geräte anzugeben sind, die man nutzt, unabhängig davon, ob sie einem gehören.
Zum Beispiel steht da auch, dass man auch Pcs, die man auf der Arbeit nutzen kann, angeben muss.
Ich bezahle doch nicht für einen PC auf der Arbeit
Ich bezahle auch nicht für einen PC meiner Eltern, den sie schon angemeldet haben. Da kassieren die ja doppelt.
  #5 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 13:22
Alessa
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin? Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?

Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit
1. Juli 2009 287 Euro.
Meine Kinder haben z.B. keinen Fernseher in ihren Zimmern. Sie können im Wohnzimmer Fern schauen.
  #6 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 13:25
candy86
Gast
 
Beiträge: n/a
also soweit ich das weiß musst du nur für geräte die du in deinem zimmer zum empfang bereit hälst bezahlen, auf der gez seite werden solche fragen aber auch beantwortet, schau da ruhig mal nach
und alessa hats ja auch oben geschrieben
  #7 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 13:39
Boergi
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Alessa Beitrag anzeigen
Ich bezahle doch nicht für einen PC auf der Arbeit
Ich bezahle auch nicht für einen PC meiner Eltern, den sie schon angemeldet haben. Da kassieren die ja doppelt.
Teilweise muss man das, hast du zuhause z.B. einen PC den du Privat und gewerblich nutzt müsstest du eigentlich doppelt dafür zahlen.

In Mayas Fall reicht ja auch ein einfacher Radiowecker oder ein PC mit Internet um zahlen zu müssen.
  #8 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 13:42
Ist öfters hier...
 
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: M-V
Beiträge: 225
Geschlecht:
EindeutigeAntwort gibt es auf der Seite der GEZ. Dort steht:
Zitat:
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (287 Euro seit 1. Juli 2009), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Quelle: Gebührenpflicht unter Punkt 7.

Dann haben deine Schulkameraden einfach Glück gehabt, das es nich keiner gemerkt hat, vermute ich mal.
__________________
LG Doogie

Ziel erreicht jetzt Gewicht halten


Geändert von Doogie (11.01.2010 um 13:44 Uhr).
  #9 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 13:48
Naschkatzen Goldi
 
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Zitat:
Zitat von Doogie Beitrag anzeigen
EindeutigeAntwort gibt es auf der Seite der GEZ. Dort steht: Quelle: Gebührenpflicht unter Punkt 7.

Dann haben deine Schulkameraden einfach Glück gehabt, das es nich keiner gemerkt hat, vermute ich mal.
Vielleicht beziehen die aber auch Bafög oder BAB (ich weiß ja nicht, um was für eine Schule es sich handelt. Und in dem Fall kann man sich ja befreien lassen.
__________________
**Was lange währt, wird endlich gut**
  #10 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 14:53
Naschkatzen Goldi
 
Registriert seit: 21.04.2009
Ort: ... im schönsten Bundesland der Welt ;-)))
Beiträge: 2.740
Geschlecht:
Du bist über 18, gehst noch zur Schule und verdienst aber regelmäßig mehr als € 280,-.

Bist Du Auszubildende?

Wenn ja, dann kannst Du dich von den GEZ-Gebühren befreien lassen.
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06/09 - 04/10: von 86,4 Kg auf 75 Kg durch gesunde Ernährung **11/11: leider alles und mehr wieder angefuttert - also auf ein Neues! *tschakka*

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