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Bald Wohnungslos - die "üblichen Umzugskosten"?? Bald Wohnungslos - die "üblichen Umzugskosten"??

 
 
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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 10:59
Naschkatzen Goldi
 
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Bald Wohnungslos - die "üblichen Umzugskosten"??

Guten morgen, ihr Lieben

Am Freitag flatterte mir ein Brief meiner Vermieterin ins Haus - unser Haus wird abgerissen.

Das war natürlich erstmal ein Schock (was soll denn noch alles kommen, reichts nicht bald mit persönlichen Katastrophen??), dann kams Heulen und dann die Einsicht: such Dir mal was Neues.

In dem Brief steht, sie würde die "üblichen Umzugskosten" tragen, bietet mir eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses an und will mir bei der Beschaffung eines neuen Wohnraumes helfen.

Aha.

Das die eine Mieterin aber schon fast 90 ist und wie viele hier in dem Haus schon seit bald 50 Jahren wohnt, ist ja nicht so wild.

Was mich jetzt aber interessiert: was sind denn die üblichen Umzugskosten? Übernimmt die jetzt auch die Marklergebühr?

Ist dieses Anbieten der einvernehmlichen Beendigung des Mietverhältnisses nicht eh eine Farce?

Und was für einen Wohnraum muss sie mir stellen? Überhaupt irgendeinen oder einen, der das gleich "Niveau" hat, wie die Wohnung jetzt?


Helft mir mal bitte ich bin wirklich grad überfordert...

Danke!
jools
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 11:03
Naschkatzen Goldi
 
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Also ich kenn mich ja nicht aus, aber wenn das Haus abgerissen wird, wird es abgerissen und ich weiß nicht, ob das Verhaten der Vermieterin da nicht schon eher als sehr kulant zu bezeichnen ist?!

Maklerkosten wird sie wohl nicht übernehmen, denn auch wenn "Mieten, kaufen, wohnen" auf VOX vielleicht was anderes vermittelt ist es doch wohl eher Standard, sich selbst was zu suchen...

Bis wann musst du denn aus der Wohnung sein?
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N/A
  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 11:15
Naschkatzen Goldi
 
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Wieso kulant?

Sie hat doch veranlasst, dass es abgerissen wird, das Haus gehört ihr.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 11:20
Naschkatzen Goldi
 
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Eben, es ist ihr Haus. Und sie wird doch wohl einen Grund haben, es abzureißen?! Das macht man ja nicht gerade, weil man nix anderes zu tun hat (ist außerdem auch nicht billig).

Ich verstehe ja, dass das für die Mieter blöd ist, aber im Grunde könnte sie euch ja auch einfach fristgerecht kündigen, weil es bald kein Haus mehr gibt.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 11:21
Naschkatzen Goldi
 
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Zitat von jools Beitrag anzeigen
Wieso kulant?

Sie hat doch veranlasst, dass es abgerissen wird, das Haus gehört ihr.
Es muss ja einen wichtigen Grund dafür geben. Einfach so zerstört niemand sein Eigentum. Vielmehr würde man es verkaufen, wenn man nur keine Lust mehr auf das Haus hätte.
  #6 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 11:25
Naschkatzen Goldi
 
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Ich nehme an, dass sie lieber ein Bürogebäude bauen möchte.

Was sie danach aus dem Ground Zero macht, ist ja auch überhaupt nicht relevant.

Das mit dem fristgerechten Kündigen macht sie ja eh. Das ist doch diese "einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses", oder?

Wenn sie aber die Marklerkosten nicht übernimmt, was sind denn dann noch "übliche Umzugskosten"?


das macht mich alles total traurig. Das war mein erstes, eigenes Zuhause...
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  #7 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 11:26
Naschkatzen Goldi
 
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Zitat von jools Beitrag anzeigen
Ist dieses Anbieten der einvernehmlichen Beendigung des Mietverhältnisses nicht eh eine Farce?
Nein, weil sie grds. die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten muss. Ihr könnt euch aber vorher einvernehmlich trennen, wenn du vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Wohnung hast bzw. der vorherigen Auflösung d. Mietverhältnisses zustimmst.
  #8 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 11:28
Naschkatzen Goldi
 
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Ah, okay. Ums mal weiterzuspinnen: würde sie also nicht die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, könnte ich, selbst nach Auszug und nach Abriss des Hauses noch ein Mietverhältnis mit einem "Loch" haben?

Ich dachte, das Mietverhältnis hebt sich eh mit dem Abriss des Wohnraumes auf.... *bing*
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  #9 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 11:29
Naschkatzen Goldi
 
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Zitat von jools Beitrag anzeigen
Ich dachte, das Mietverhältnis hebt sich eh mit dem Abriss des Wohnraumes auf.... *bing*
Ja, aber sie kann grds. erst dann abreissen, wenn alle Mietverhältnisse beendet sind.
  #10 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 11:30
Naschkatzen Goldi
 
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Nicht, dass ich das vorhabe, aber kann man sowas auch verweigern?
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