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Vater auf finanz. Hilfe verklagen oder voll auf Kosten der Mutter leben? Vater auf finanz. Hilfe verklagen oder voll auf Kosten der Mutter leben?

 
 
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  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2009, 16:37
jeluxe
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Vater auf finanz. Hilfe verklagen oder voll auf Kosten der Mutter leben?

Ich bin in einer wirklich doofen Situation... mein Vater wohnt im Ausland und war damals der Meinung, er müsse ab meinem 18.Lebensjahr nicht mehr für mich zahlen. So ist das in seinem Land, in das er vor 4 Jahren (ich bin jetzt 25) zurückgezogen ist.

Meine Mutter hat mich von da an alleine finanziell unterstützt. Da mein Lebensweg ziemlich schwierig war, konnte ich bis heute finanziell noch nicht wirklich auf eigenen Beinen stehen (2 Jahre lang habe ich Geld verdient, davor und danach nichts)... das Zusammenleben mit meiner Mutter wurde mit meinem Älter werden immer schwieriger, so zog ich aus.
Zeitweise habe ich Geld verdienen können, so dass sie mich nicht mehr unterstützen musste. Doch jetzt die kniffelige Lage: ich habe meinen Traumjob gefunden, ich werde Erzieherin. Leider sind in dieser Ausbildung die ersten 3 Jahre ohne Vergütung (da schulisch), erst im vierten Jahr verdiene ich etwas (Anerkennungsjahr).

Meine Mutter ist selber nicht reich, meint aber, sie könne mich finanziell schon unterstützen, in der Zeit. Von der Seite meines Vaters ist nichts zu holen...
Nun wurde mir mitgeteilt, dass er (was ich schon wusste) dazu verpflichtet ist, mir zu helfen. Allerdings kann ich nur von diesem Recht Gebrauch machen, indem ich ihn verklage, da er sich quer stellen wird.

Ich steh also nun vor der Entscheidung: Vater verklagen, damit er mich finanziell unterstützt, wie es seine Pflicht wäre. Oder der Mutter zuzumuten, mich zu finanzieren - ganz.

Was würdet ihr denn tun?

EDIT: Noch einige Infos:
- Leider kann ich während der Ausbildung NICHT nebenher noch jobben und Geld verdienen. Fragt bitte nicht warum, aber das geht leider definitiv nicht.
- Finanzielle Hilfen wie Bafög usw bekomm ich nicht, da meine Mutter dafür "zu viel verdient"
- Meine Mutter verdient nicht schlecht, ist jedoch nicht reich. Für sie entstünden auch leichte finanzielle Einschränkungen während meiner Ausbildung.
- Verhältnis zum Vater: meist gut, jedoch selten Kontakt. Er ist engstirnig und stur, wenn er eine Meinung hat, bekommt man ihn da nicht mehr von weg. Der Kontakt ist wegen der Entfernung auf Emails und seltene Telefonate beschränkt. Sehr sehr selten Besuche. (alle 4-5 Jahre)

Geändert von jeluxe (13.12.2009 um 16:43 Uhr).
  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2009, 17:04
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Ganz schwierige Situation. Also ich denke wenn du eh kein gutes Verhältnis zu deinem Vater hast, kannst du da wohl nicht so viel kaputt machen wenn du ihn verklagst, andererseits fänd ich es ganz furchtbar, wenn man dazu gezwungen würde.
Weiß er denn, dass er dazu verpflichtet ist, dir den Unterhalt zu zahlen, da du nunmal Deutsche bist und in Deutschland lebst, und wenn er das nicht wollte hätt er sich das mal vorher überlegen sollen. Ich würde ihm auch sagen, dass du am Überlegen bist, ihn auf Unterhalt zu verklagen, und ob er es denn wirklich dazu kommen lassen will (denn wenn dir aus verlässlicher Quelle gesagt wird, dass du den Anspruch hast, wirst du ja recht bekommen).
Mal abgesehen davon, weißt du denn ob das überhaupt durchgesetzt werden könnte. Also selbst wenn er dazu verurteilt würde, dir den Unterhalt zu zahlen, wie kann das deutsche Jugendamt (oder wer dafür zuständig ist) das durchsetzen, wenn er im Ausland lebt.
Das sind so Fragen, die ich klären würde. Würde das Urteil wirklich bedeuten, dass du dann das Geld von deinem Vater kriegen würdest.
Aber an sich würd ich da auch nicht einfach klein bei geben, denn das ist ja seine Pflicht als dein Vater, und deine Mutter dann zu 'belasten' wenn es eigentlich unnötig ist, ist ja auch unfair ihr gegenüber. Das würd ich nur machen wenn es anders nicht geht.
Schon schade, wenn man seinen Vater so dazu zwingen muss, seine Verantwortung zu übernehmen.
Drücke dir die Daumen, dass du es irgendwie hinkriegst! Und viel Erfolg für die Ausbildung.
  #3 (permalink)  
Alt 13.12.2009, 19:41
Der Geist ist willig...
 
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Ich sag da jetzt ganz gnadenlos verklag deinen Vater! Zum Kindermachen gehören immer zwei und nur weil er abgehaun ist heißt das nicht, dass er keine Verpflichtungen hat. Soll deine Mutter dafür geradestehen, dass er sich aus dem Staub gemacht hat?
  #4 (permalink)  
Alt 13.12.2009, 19:48
aphrodite 37
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jeluxe

sag mir wenn ich auf der Leitung stehe, aber warum bekommst Du keine finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt? Im Notfall auch Hartz 4... dann bräuchtest Du von Deinen Eltern keine Unterstützung mehr... Oder habe ich irgendwas überlesen?
  #5 (permalink)  
Alt 13.12.2009, 19:53
Naschkatzen Goldi
 
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Zitat von aphrodite 37 Beitrag anzeigen
jeluxe

sag mir wenn ich auf der Leitung stehe, aber warum bekommst Du keine finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt? Im Notfall auch Hartz 4... dann bräuchtest Du von Deinen Eltern keine Unterstützung mehr... Oder habe ich irgendwas überlesen?
ich glaub, in einer Ausbildung hat man keinen Anspruch auf Hartz4, oder?
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Lieber Gott, gib mir die Weisheit einige Menschen zu verstehen, die Geduld sie zu ertragen, die Güte ihnen zu verzeihen, aber bitte gib mir keine Kraft ... denn wenn ich Kraft habe, haue ich ihnen aufs Maul!
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Alt 13.12.2009, 19:54
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während einer Ausbildung kann man Berufsausbildungsbeihilfe beantragen (BAB), läuft auch über die Agentur für Arbeit.
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Glück ist das Einzige, was sich verdoppelt, wenn man es teilt.
  #7 (permalink)  
Alt 13.12.2009, 19:56
aphrodite 37
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Zitat:
Zitat von Svajone Beitrag anzeigen
ich glaub, in einer Ausbildung hat man keinen Anspruch auf Hartz4, oder?
Das wäre doch wohl ein Unding dass man nicht finanziell unterstützt wird "nur" weil man in der Ausbildung ist... Hm kann ich mir nicht vorstellen
  #8 (permalink)  
Alt 13.12.2009, 20:00
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Zitat:
Zitat von aphrodite 37 Beitrag anzeigen
Das wäre doch wohl ein Unding dass man nicht finanziell unterstützt wird "nur" weil man in der Ausbildung ist... Hm kann ich mir nicht vorstellen
die Eltern sind verpflichtet, die ERSTausbildung zu finanzieren, also wird
(selbst wenn ein Anspruch bestehen sollte) das Einkommen der Mutter bei der Berechnung mitherangezogen.

edit:

Zitat:
SGBII §7
keine Leistungen erhält
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
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Glück ist das Einzige, was sich verdoppelt, wenn man es teilt.

Geändert von hanni (13.12.2009 um 20:04 Uhr).
  #9 (permalink)  
Alt 13.12.2009, 20:01
aphrodite 37
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Zitat:
Zitat von hanni Beitrag anzeigen
die Eltern sind verpflichtet, die ERSTausbildung zu finanzieren, also wird
(selbst wenn ein Anspruch bestehen sollte) das Einkommen der Mutter bei der Berechnung mitherangezogen.
Ahha.. aber doch nur bis zum 25. Lebensjahr oder?
  #10 (permalink)  
Alt 13.12.2009, 20:02
Eleven
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Eine Frage zur Unterstützung durch den Staat, bspw BAB wie von Hanni vorgeschlagen:
Prüfen die da nicht auch noch, ob sich selbst was dazu verdienen könnte, nebenjobmäßig?
Ich habe leider keine Ahnung diesbezüglich, würde mich aber interessieren!

@ jeluxe
Zurückziehen zu Muttern geht nicht, oder? Damit könntest du sie wenigstens ein wenig entlasten.
Inwiefern jetzt eine Klage gegen deinen Vater was bringt: ich befürchte, dass dauert einfach ewig, bis das überhaupt mal was vorwärts geht - und wovon lebst du bis dahin?
Versuchen würde ich es wohl auf alle Fälle - sehr viel schlechter kann euer Verhältnis ja nicht mehr werden, oder?
Ansonsten würde ich mich bei diversen Einrichtungen informieren, wie eine mögliche Unterstützung durch Staat etc möglich sein könnte.
 

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