ich habe mal eine Frage zu meinem Mietvertrag und vielleicht kann sie mir jemand beantworten.
Heute habe ich festgestellt, dass es in mein eines Zimmer "regnet"! Und da wollte ich meinen Vermieter anrufen und ihm bescheid geben und beim durch blättern meines Mietvertrages bin ich auf die Klausel Kündigung gestossen. (Mein Freund und ich überlegen in nächster Zeit zusammen zu ziehen).
Da steht drin:
Zitat:
§4 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit.
§5 Kündigung
1. Das Recht zur Kündigung und Ihre Form richten sich nach dem Gesetz. Die Kündigung kann jedoch frühestens nach Ablauf von 18Monaten ausgesprochen werden (siehe §4).
Heißt das, dass ich frühesntens ende 2010 aus der Wohnung raus kann?
Hätte mein Vermieter mich nicht auf diese Klausel aufmerksam machen müssen, vor der Unterzeichnung?
Oder ist die Klausel unwirksam???
Ganz schön blöd von mir, dass mir das jetzt erst aufgefallen ist. Sonst hätte ich den Mietvertrag wahrscheinlich gar nicht so unterschrieben.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir helfen.
Lg
Distancew
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Springfield wird Schlank! I´m Doris Peterson
Ich hätte jetzt eher gedacht, dass es eine Mindestwohnzeit von 18 Monaten gibt..? Also habe ich beim ersten lesen so verstanden.
Ich würde einfach mal den Vermieter anrufen und nachfragen, allerdings finde ich 18 Monate auch zuviel und würde rein vom Gefühl her sagen, dass das unangemessen ist. Zur Wirksamkeit kann ich nichts sagen, aber ein Blick ins Gesetz hilft da sicher
Wann bist du denn eingezogen? Die Klausel besagt ja, dass du mindestens 18 Monate in der Wohnung wohnen musst, bevor du kündigen und ausziehen kannst.
Solltest du weniger als 18 Monate in deiner Wohnung wohnen, bleibt dir eigentlich nur übrig mit dem Vermieter zu reden und ihm anzubieten einen Nachmieter zu suchen. Manche gehen darauf ein, andere nicht. Soweit ich weiß ist diese Klausel einer Mindestwohnzeit rechtens.
Nach einer BGH-Entscheidung aus dem Jahre 2005 sind solche Klauseln idR wirksam, solange die Mindestvertragslaufzeit nicht mehr als vier Jahre beträgt. Ob sich an dieser Rechtsprechung in den letzten vier Jahren etwas geändert hat, weiß ich allerdings nicht Ich denke, dass 18 Monate in Ordnung sind. Für den Vermieter ist es halt auch einfach lästig, wenn Mieter nur ein paar Monate drin bleiben.
Tja, dann ist das wohl so und war ganz schön blöd von mir, den Mietvertrag nicht vorher richtig zu lesen.
Aber aus Fehlern lernt man ja, bekannterweise und bevor ich das nächste mal was unterschreibe lese ich es mir auch richtig durch und überfliege es nicht einfach nur!
Und ja, ich bin erst zum 1.5.09 eingezogen.
Aber bin ja mal gespannt ob was passiert, weil es ja bei mir rein regnet. Hab bei meinem Vermieter angerufen, aber bisher hat sich niemand zurück gemeldet und der Mieter über mir hat auch schon mal bei mir geklingelt und sich beklagt, dass der Vermieter nichts macht.
LG
Distancew
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sollte sich der vermieter nicht darum kümmern, kann man bei erheblichen mängeln auch mietminderung fordern
*nur mal anmerken wollte*
Ja, das ist wohl richtig, aber soweit wollte ich noch nicht gehen.
Mir ist das ja heute erst aufgefallen, dass es so nass ist.
Morgen werde ich aber definitiv ihn nochmal anrufen. Da muss was passieren. Kann ja nicht sein, dass ich da was unter stellen muss, damit mir die Wohnung nicht wegschwimmt.
LG
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