Hallo Naschis!
Ich hab schon wie blöde rumgegoogelt, aber irgendwie finde ich keine Antwort auf folgende Frage:
Darf man jede Versicherung kündigen, wenn die Beiträge erhöht wurden, oder gilt das nur für die ges. Haftpflicht?
Es ist so, das unsere Rechtsschutzversicherung eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende hat. Nun haben wir diesen Monat die Rechnung mit ner saftigen Beitragserhöhung bekommen, aber die Versicherung will eine Kündigung erst zum Ende nächsten jahres akzeptieren.
Dürfen die das?
Gibt es da ne gesetzliche Regelung dazu? Und wenn ja, wo finde ich die?
Vielen Dank im Voraus!
__________________
„Durch Menschen bewegen sich Ideen fort, während sie in Kunstwerken erstarren und schließlich zurückbleiben.“
Hi tulmi,
ich weiß nur, das man auch eine Rechtsschutzversicherung bei Beitragserhöhung, innnerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung, kündigen kann.
Ich würde bei der schiftlichen Kündigung (per Einschreiben) daraufhin weisen, dass Du Dich notfalls an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen wenden wirst. Diese kleine Drohung wirkt meist Wunder
Hoffe Dir geholfen zu haben.
Hi Pluschi!
Warum "nur" 10 tage? Mein Mann neigt dazu sowas vor sich her zu schieben... und auf Messe war er ja auch noch... Sind denn da zumindestens 1o Werktage gemeint? (Männe weiss grad nich wann er das abgeschickt hat )
__________________
„Durch Menschen bewegen sich Ideen fort, während sie in Kunstwerken erstarren und schließlich zurückbleiben.“
Das hat mit dem Rücktrittsrecht zu tun. Datum der Rechnung plus 10 Tage Eingang bei der Versicherung. Sorry wenn es nicht mehr hinhaut dann geht es tatsächlich erst im nächsten Jahr. Oder aber wenn Du die Versicherung wegen eines Schadens in Anspruch nimmst. Da kannst Du auch sofort kündigen.
Hätte der Hinweis nicht evtl auf der Rechnung stehen müssen? Bei Autoversicherungen steht das dann immer irgendwo, oder?
Naja, mal gucken ob die zehn Tage rum waren.
__________________
„Durch Menschen bewegen sich Ideen fort, während sie in Kunstwerken erstarren und schließlich zurückbleiben.“
also eine beitragserhöhung ohne dass der versicherungsnehmer darüber informiert wurde ist nicht statthaft, oder es muss ein grund angegeben werden. ich würde da anrufen und nachfragen.
die kündigungsfrist ist in der regel einzuhalten, aber bei beitragserhöhung würde ich mal nachfragen. wenn mein freund jetzt da wäre, der arbeitet bei ner versicherung...
Also ich hab nochmal nachgeschaut und auf dem Brief steht, das es sich um eine Vorabinformation handelt und noch nicht um eine gültige Rechnung.
Können wir dann evtl erst nach eingang der Rechnung kündigen?
Auf der rückseite steht klein, das auf das Kündigungsrecht der allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen hingewiesen wird. Da steht aber nicht wo ich die finde!!!
Ich komme mir irgendwie verarscht vor grade. Und dann wird man noch gebeten es sich doch evtl. nochmal anders zu überlegen und zu einem Gespräch aufgefordert.
Ich such mal weiter...
__________________
„Durch Menschen bewegen sich Ideen fort, während sie in Kunstwerken erstarren und schließlich zurückbleiben.“
(4) Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monates, nachdem ihm die Beitragserhöhung mitgeteilt wurde, den Versicherungsvertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Aber da scheint es sich nicht wirklich um ne gesätzliche regelung zu handeln (obwohl auch keine bestimmte Versicherung gemeint ist)
__________________
„Durch Menschen bewegen sich Ideen fort, während sie in Kunstwerken erstarren und schließlich zurückbleiben.“