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Bruttoentgeltumwandlung? Wer kann es mir erklären? Bruttoentgeltumwandlung? Wer kann es mir erklären?

 
 
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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 00:50
Spitzen Naschkatze
 
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Bruttoentgeltumwandlung? Wer kann es mir erklären?

Ich hab zwar schon etwas gegoogled, den wirklichen Durchblick habe ich allerdings leider immer noch nicht.

Kann mir irgendjemand erklären, was es mit der Bruttoentgeltumwandlung auf sich hat?

Ich überlege derzeit ob ich über meinen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen "beantragen" soll (ich hoffe das ist das richtige Wort, bzw. wenn nicht, dass man weiss, was gemeint ist) - und bin im Zuge dessen über die BEU gestolpert. Das wäre insofern für mich interessant dass es mir eventuell möglich wäre dann meinen Kindergeldanspruch zu erhalten, der ab nächstem Jahr eigentlich wegfallen würde, da ich mit Ausbildungsvergütung und Halbwaisenrente zu viel "verdiene".

Ich muss das Kindergeld nun nicht auf biegen und brechen haben, so ist es nicht, aber wenn sich die Möglichkeit bieten würde, würd ich die gerne ergreifen und das Geld eben auf die Weise "anlegen" für die Zukunft. Zumal ich trotz des nicht ganz niedrigen Gehalts auch einige größere Ausgaben habe (muss zur Berufsschule gut 130 km weiter weg und bin für die zeit des Blockunterrichts in einem Wohnheim untergebracht, da Pendeln nicht in Frage kommt. Das haut bei 12 Wochen im Jahr insgesamt dann auch gut rein...)

Also ich hoffe es wirft mir hier niemand vor dass ich nur "schmarotzen" wolle, das ist definitiv nicht meine Absicht. Eher Rücklagen bilden, wo sich eben die Möglichkeit ergibt.

Ich bin für jede Erklärung dankbar
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 01:13
SweetBlack
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ich kann dir bestimmt nicht helfen, aber ich weiß dass du vwl bekommen kannst und als was die ausgezahlt werden sollen ist dir überlassen. ich bekomme sie als zuschuss für meine fahrtkosten.

kindergeld wirst du wohl nur bekommen, wenn du unter der grenze im jahr verdienst. weiß jetzt nicht wie hoch die ist 78xx € brutto
  #3 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 01:40
Spitzen Naschkatze
 
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Dass ich vwl bekommen kann weiss ich ja schon.

Und das mit dem Kindergeld stimmt auch. 7680 Euro sinds, über die man nicht kommen kann. Ich komme auch mit Abzug der Sozialabgaben und der Werbekostenpauschale nicht drunter, es soll aber wohl die Möglichkeit geben durch die Bruttoentgeltumwandlung eben diesen überschüssigen Teil vom monatlichen Gehalt abziehen und in irgendeine Zukunftsvorsorge oder was auch immer einzahlen zu lassen vom Arbeitgeber, so dass man unter der Grenze liegt.

So hab ich mir das nun grob zusammen gereimt, ob das nun aber stimmt, und wie das im Detail abläuft und so, weiss ich eben nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 12:52
Spitzen Naschkatze
 
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Danke für den Link, aber das erklärt mir immer noch nicht das genaue Prinzip, das dahinter steckt
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  #6 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 13:05
Kennt sich schon aus...
 
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Zitat:
Zitat von Schaefsche Beitrag anzeigen
aber das erklärt mir immer noch nicht das genaue Prinzip, das dahinter steckt
Welches Prinzip fehlt Dir dabei denn? Also meines Wissens nach gibt es da nur eines: der Arbeitgeber zahlt eben einen gewissen (von Dir gewünschten) Betrag in einer Art der Altersvorsorge ein und erst der Betrag an Vergütung, der danach übrig bleibt, gilt für weitere Berechnungen (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) als Brutto.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 13:39
Spitzen Naschkatze
 
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Ich kenn mich glaub ich einfach noch nicht gut genug beim Punkt Altersvorsorge aus, also welche Möglichkeiten es da gibt und wo der Arbeitgeber dann etwas einbezahlt. Ist das festgelegt oder gibt es da verschiedenes, wo man sich das am besten Passende quasi rauspicken kann?

Das ist für mich in den Artikeln die ich im Netz so gefunden hab irgendwie nicht so rausgekommen (oder es war die allgemeine Freitagsübernächtigung/Samstagsmüdigkeit, und ich verstehs einfach noch nicht )
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  #8 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 16:51
Naschkatzen Goldi
 
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Zitat von OrionBabe Beitrag anzeigen
Welches Prinzip fehlt Dir dabei denn? Also meines Wissens nach gibt es da nur eines: der Arbeitgeber zahlt eben einen gewissen (von Dir gewünschten) Betrag in einer Art der Altersvorsorge ein und erst der Betrag an Vergütung, der danach übrig bleibt, gilt für weitere Berechnungen (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) als Brutto.


Genau so ist es und der Arbeitgeber wird es gerne machen, weil er eben auch spart .

Zitat:
Zitat von Schaefsche Beitrag anzeigen
Ich kenn mich glaub ich einfach noch nicht gut genug beim Punkt Altersvorsorge aus, also welche Möglichkeiten es da gibt und wo der Arbeitgeber dann etwas einbezahlt. Ist das festgelegt oder gibt es da verschiedenes, wo man sich das am besten Passende quasi rauspicken kann?

Das ist für mich in den Artikeln die ich im Netz so gefunden hab irgendwie nicht so rausgekommen (oder es war die allgemeine Freitagsübernächtigung/Samstagsmüdigkeit, und ich verstehs einfach noch nicht )
Dein Arbeitgeber kann dir die Versicherung, mit der er zusammenarbeitet vorschreiben. Also, bevor du etwas abschließt, sprich mit deinem AG.
Eigentlich ist der AG sogar verpflichtet, dir diese Versicherung anzubieten. Es ist gesetzlich vorgeschrieben.
Jeder AN, der nicht ansparen will, der muss den Verzicht normalerweise unterschreiben.
Diese Art von Altersvorsorge lohnt in jedem Fall. Nur, wenn man in der Lohnsteuerklasse 3 arbeitet, sind die Vorzüge verschwindend gering.
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Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun
  #9 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 16:53
Naschkatzen Goldi
 
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Zitat von Wuselsuse Beitrag anzeigen
Dein Arbeitgeber kann dir die Versicherung, mit der er zusammenarbeitet vorschreiben. Also, bevor du etwas abschließt, sprich mit deinem AG.
Eigentlich ist der AG sogar verpflichtet, dir diese Versicherung anzubieten. Es ist gesetzlich vorgeschrieben.
Jeder AN, der nicht ansparen will, der muss den Verzicht normalerweise unterschreiben.
Diese Art von Altersvorsorge lohnt in jedem Fall. Nur, wenn man in der Lohnsteuerklasse 3 arbeitet, sind die Vorzüge verschwindend gering.
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  #10 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 17:27
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Zitat von OrionBabe Beitrag anzeigen
Also meines Wissens nach gibt es da nur eines: der Arbeitgeber zahlt eben einen gewissen (von Dir gewünschten) Betrag in einer Art der Altersvorsorge ein und erst der Betrag an Vergütung, der danach übrig bleibt, gilt für weitere Berechnungen (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) als Brutto.
So kenne ich das auch.
Das bezieht sich jedoch nur auf die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge.
Das Bruttogehalt bleibt meines Wissens gleich, jedoch das steuer- & soozialversicherungspflichtige Bruttogehalt sinkt.

Aber da kannst Du bestimmt bei Dir im Betrieb nachfragen. Die wissen das mit Sicherheit.
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LG Feli


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