Huhu,
heute mal eine "richtige" Frage von mir: Kann mir jemand den Begriff "Sachgesetzlichkeit" definieren? Ich finde im Netz bisher nichts Brauchbares - nur, dass es einen Unterschied gibt zum Sachzwang, denn die Begriffe werden teilweise zusammen benutzt, also "Sachgesetzlichkeiten und Sachzwänge".
Ich habe eine ungefähre Vorstellung von dem Wort, aber definieren kann ich es eben absolut gar nicht. (Da ich mir nicht einmal sicher bin, ob mein Verständnis den Kern der Sache trifft.)