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Brauche dringend euren rat Brauche dringend euren rat

 
 
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  #1 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 14:34
Ist öfters hier...
 
Registriert seit: 07.07.2009
Beiträge: 157
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Brauche dringend euren rat

Hallo erstmal

puh wo soll ich anfangen....


habe bei meiner alten firma gekündigt weil ich einen neuen job habe jetzt habe ich habe noch ca 2 1 /2 wochen resturlaub und über 200 überstunden also könnte ich ab sofort gehen. das wurde mir eben 2 mal schon bestädigt aber ich möchte gerne mal eure meinung hören

danke
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 14:39
Naschkatzen Goldi
 
Registriert seit: 12.10.2007
Ort: im Norden
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Zu wann endet denn das Arbeitsverhältnis?

Besprichst du so etwas nicht mit dem Chef?

Vielleicht benötigt er deine Arbeitskraft noch dringend und ihr könntet euch darauf einigen, dass die Überstunden ausgezahlt werden?
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Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun
  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 14:43
Naschkatzen Goldi
 
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Antje1975 eine Nachricht über ICQ schicken
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hat dein chef dir gesagt, dass du sofort gehen könntest??

wenn dem so ist, dann würde ich die chance einfach nutzen. Wenn man sich entschließen würde, dir die 200 überstunden auszuzahlen, wärst du von dem was überbleibt sicher enttäuscht. wenn sich die chance ergeben würde, dann würde ich (zumindest einen teil der überstunden) nehmen um eher aus der firma ausscheiden zu können.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 14:43
Kennt sich schon aus...
 
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Ist der Resturlaub nur für die Zeit berechnet, die Du bei diesem Arbeitgeber warst oder für den Rest des Jahres? Weil Anspruch hast Du nur auf die anteiligen Urlaubstage beim alten Arbeitgeber... für die restlichen Monate ist der neue Arbeitgeber zuständig.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 14:50
Naschkatzen Goldi
 
Registriert seit: 12.10.2007
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Zitat:
Zitat von Antje1975 Beitrag anzeigen
hat dein chef dir gesagt, dass du sofort gehen könntest??

wenn dem so ist, dann würde ich die chance einfach nutzen. Wenn man sich entschließen würde, dir die 200 überstunden auszuzahlen, wärst du von dem was überbleibt sicher enttäuscht. wenn sich die chance ergeben würde, dann würde ich (zumindest einen teil der überstunden) nehmen um eher aus der firma ausscheiden zu können.

Kann man ja nun nicht pauschalisieren, kommt immer auf die Lohnsteuerklasse an.
In der 3 könnte da ein netter Batzen zusammen kommen .
In der 5 wär's ein Witz.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 14:58
Spitzen Naschkatze
 
Registriert seit: 09.03.2005
Beiträge: 639
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Meiner Meinung nach ganz einfach:

1)
Stell einen Urlaubsantrag auf dem Du vermerkst, dass es sich hierbei um Resturlaub handelt, den Du wegen des Ausscheidens aus der Firma sofort antreten moechtest

2) Verfahre ebenso fuer die Ueberstunden

3) Gib beides mit einem Anschreiben ab, in dem Du schreibst, dass Du absoluten Wert auf Erholung bzw Freizeitausgleich legst und einen fianziellen Ausgleich Deiner Ueberstunden nicht wuenschst.

4) Lass Dir den Empfang von Anschreiben, Urlaubsantrag und auch dem Antrag Ueberstunden in Freizeit (mit DATUM!) quittieren, sofern Du nicht sofort alles unterschrieben und genehmigt zureuck erhaltst.

Falls Du nicht alles sofort zurueckerhaeltst: geh an Deinen Arbeitsplatz und frage am Nachmittag noch einmal nach der Dinge. Falls Du nichts hoerst, setze eine Frist bis zum Ende des naechsten Werktages. Ein AG, von dem Du Dich nicht trennst, weil es Streitigkeiten gibt, sollte bis dahin mindestens reagiert haben.

mE kann Dein AG nicht einseitig entscheiden, dass er Dir den Urlaub /die Ueberstunden ausbezahlen kann und Du am Arbeitsplatz bleiben musst. (Du hast ein Recht auf Erholungsurlaub!) Wenn Du allerdings noch mehr Urlaubsanspruch hast, als verbleibende Arbeitstage in der alten Firma, muesste Dein AG Dir die ueberzaehligen Arbeitstage ausbezahlen.

(hier steht mE das entsprechende Gesetz: BUrlG - Einzelnorm)

Einen schoenen Urlaub und viel Erfolg im neuen Job!
  #7 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 20:57
Spitzen Naschkatze
 
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wollt nur noch eben dazu sagen, dass wenn du in 2009 mehr als ein halbes jahr gearbeitet hast, hast du anspruch auf deinen kompletten jahresurlaub
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Mia-Sophie ist endlich da
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  #8 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 21:38
Ist öfters hier...
 
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hey danke danke

ja arbeite da schon über ein jahr

jetzt steht es fest ich darf 4 wochen daheim bleiben und die paar restüberstunden muss es mir ausbezahlen. er wird mich eh nicht anklagen da er sich keiner mehr leisten darf ;o)
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  #9 (permalink)  
Alt 13.09.2009, 17:31
Naschkatzen Goldi
 
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Zitat:
Zitat von Melanie220382 Beitrag anzeigen
wollt nur noch eben dazu sagen, dass wenn du in 2009 mehr als ein halbes jahr gearbeitet hast, hast du anspruch auf deinen kompletten jahresurlaub


Das stimmt nicht.
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  #10 (permalink)  
Alt 13.09.2009, 17:45
Kennt sich schon aus...
 
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Doch schon, aber nur, wenn man beim gleichen Arbeitgeber bleibt. Das ist dann quasi ein "Vorschuss" auf die Urlaubstage des 2. Halbjahres.

Wenn man kündigt, hat man nur Anspruch auf die Urlaubstage, die im Zeitraum der Beschäftigung liegen. Also wenn man z.B. bis einschliesslich August, also 8 Monate in dem einen Betrieb arbeitet und einen Jahresurlaub von 24 Tagen (also 2 pro Monat) hat, dann hätte man einen Anspruch auf 8x2 = 16 Tage. Der alte Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, mehr als diese 16 Tage zu gewähren.

Hatte man schon mehr als 16 Tage Urlaub, so ist das eben Pech für den alten Arbeitgeber. Das Pech des Einen ist aber auch immer das Glück des Anderen. Der neue Arbeitgeber wird nämlich ein Urlaubskonto verlangen und ist nicht verpflichtet, trotzdem seine anteiligen 2 pro Monat zu geben. Wenn man in dem Jahr den Jahresurlaub schon hatte, dann bekommt man beim neuen Arbeitgeber in dem Jahr eben keinen mehr.
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Geändert von OrionBabe (13.09.2009 um 17:49 Uhr).
 

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