Gesamtsozialversicherungsbeiträge
Neben dem Insolvenzgeld, das der Arbeitnehmer erhält, zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse) auch die für den Insolvenzgeld-Zeitraum rückständigen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und sozialen Pflegeversicherung sowie die Beiträge zur Arbeitsförderung (§ 208 SGB III).
quelle
Insolvenz - www.arbeitsagentur.de
vielleicht hilft dir das? anscheinend, kann die krankenkasse das beim arbeitsamt holen? also wenn der arbeitgeber es nicht zahlt?