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20.07.2005, 18:41
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darf mir der vermieter vorschreiben...
... wie und in welcher farbe ich meine wohnung tapeziere bzw. streiche?
kennt sich von euch da wer aus?
also, es geht um folgendes: in der wohnung, wo ich einziehen möchte, hängt im wohnzimmer eine pothässliche tapete, mit so nem streifenmuster, aber angeblich ganz hochwertig. Diese blöde Tapete wird sich nich überstreichen lassen, weil da so glatte flächen bei sind. Nun hab ich meinem zukünftigen Vermieter gesagt, dass ich bei meinem Einzug (die wohnung wird bei auszug der vormieter NICHT renoviert), gerne diese tapete abmachen würde, mit einer raufaser tapezieren möchte, und die dann in der farbe streichen mag, wie ich sie will. Ich bin dann auch gerne gewillt, beim Auszug wieder alles weiss zu streichen, denn eigentlich müsste ich ja nur einmal renovieren....
nun will der aber, das diese ätzende Tapete hängen bleibt. bzw. ich nur neu tapazieren und streichen soll und darf, wenn ich länger als vier Jahre dort wohnen bleibe.. aber wer, bitte schön, kann sowas in der heutigen zeit denn noch zusichern? Falls nicht, dann müsste ich nach meiner Mietzeit wieder tapezieren, und zwar mit der Tapete, die der Vermieter vorschlägt... und die würde wohl angeblich 500 Euro kosten, für einen Raum...
Kann der das verlangen? Ich könnt grad kotzen, meine VOrfreude auf die Wohnung is dahin... ich hatte mich so gefreut, alles so machen zu können, wie ich es gerne hätte und soll nun diese schreckliche Tapete höngen lassen? und das auch noch im Wohnzimmer?
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20.07.2005, 18:47
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Hallo,
kein Vermieter kann dir vorschreiben, wie du deine Wohnung zu tapezieren/streichen hast! Du kannst in deiner Wohnung tut und lassen, was du willst; meist ist nur die Klausel im Mietvertrag, dass der originale Zustand der Wohnung wieder hergestellt werden muss. Ich denke aber nicht, dass dazu 500 Euro teure tapeten gehören, sondern ein weisser Farbanstrich und evtl. neue Tapeten.
Ich füge dir mal einen Link ein.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht.htm
Hoffe, es hilft dir. Lies dir auf jeden Fall genau den Mietvertrag durch, oft verstecken sich da unzulässige Klauseln!
Lieben Gruss und hoffentlich viel Spass in der neun Wohnung!
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20.07.2005, 18:48
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Administrator
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Registriert seit: 27.05.2004
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Beiträge: 5.901
Geschlecht:
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Hallo Polgara,
während deiner Mietzeit darfst du deine Wohnung so tapezieren, wie du es möchtest. Du bist ja sogar verpflichtet, regelmäßige Schönheitsreparaturen durchzuführen (je nach Grad der Abnutzung). Wenn du allerdings z.B. eine lila Tapete mit grünen Punkten anbringst, musst du damit rechnen, bei Auszug komplett renovieren zu müssen, da er von dir verlangen kann, dass die Tapeten samt Farbgestaltung dem normalen Geschmacksempfinden der Mehrheit gerecht werden muss.
Sprich doch noch mal mit ihm. Ist es ein Privatvermieter? Theoretisch könntest du einziehen und nach 4 Wochen mit der Renovierung beginnen. Warum will er dir das eigentlich vorschreiben? Hat er sie selbst drangemacht und ist so stolz drauf? Lass dir deine neue Wohnung nicht vermiesen!
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Liebe Grüße,
Hermine
Exklusiver GUTSCHEINCODE: naschkatzen
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20.07.2005, 18:59
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Hermine hat Recht: in der Zeit, in der Du die Wohnung bewohnst (wenn es nicht ein kurzfristiger Zeitmietvertrag ist), darfst Du die Wände so gestalten, wie Du es gern möchtest (abgesehen von Umbaumaßnahmen  ) und wenn Du ausziehst, dann ist es Gang und Gäbe, dass die Wohnung weiß gemalert übergeben wird. Diese Tapete würde Dich in Deinem Selbstbestimmungsrecht einschränken und hat keineswegs etwas mit den Eigentumsrechten des Vermieters zu tun, da das Nutzungsrecht auch die Wahl der Tapete einschließt.
LG
Schoki (hatte diesen Streit auch schon)
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20.07.2005, 19:03
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ich habe grade eine dreiviertel stunde am telefon mit ihm debattiert deswegen... er weicht nich davon ab, dass die tapete doch noch okay ist... und ich ja daher nicht tapezieren "müsste"... das ich wollte, weil ich dann streichen kann (zb. terracotta, wie es jetz in meiner wohnung auch is), und die jetzige tapete nicht bestreichbar ist, darauf is er gar nicht eingegangen. Nun soll ich was unterschreiben, wo drinsteht, dass ich vier jahre da wohnen bleibe, sonst muss ich wieder diese bockteure tapete hinhängen...
und das seh ich nich ein... es wäre kein Problem, wenn er verlangte, dass ich, wie es so üblich is, den zustand wieder herstelle und meinetwegen neu mit raufaser tapeziere, oder dann eben alles wieder mit ner hochwertigen farbe fachmännisch streiche oder so, aber darauf will der sich gar nicht einlassen... entweder bleibt diese tapete dran, während ich da wohne, oder ich muss eben nachher wieder mit dder tapete tapezieren, die er sagt...
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20.07.2005, 19:08
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also ich wuerde direkt beim mieterschutzbund nachfragen, soviel kostet eine mitgliedschaft auch nicht, und wenn der so komische forderungen stellt, dann weiss der himmel, was der hinterher meint.
allerdings sind sowieso viele klauseln bei mietvertraegen widrig, ich wuerde das thema fallenlassen, aber auf keinen fall irgendsowas unterschreiben. und dann machst du mit den waenden was du willst. ausserdem ist es ueblich, wohnungen so zu hinterlassen, wie man sie vorgefunden hat, sprich, uebernimmt man sie unrenoviert, muss man auch beim auszug nicht renovieren, und "fachmaennisch" ist das, was dem mieter ausreicht. nur mit den krassen sachen muss man aufpassen, der vermieter muss keine roten oder knallgruenen waende akzeptieren. (hat meiner aber damals schon, in meinem mietvertrag stand ausdruecklich "unrenoviert").
aber informier dich bei einem profi und guck im internet nochmal unter mieterschutzbund!
und noch eine bloede frage, ist die wohnung denn so ein traum, dass sie es wert ist, dass du dich auf so ein theater einlaesst? 
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20.07.2005, 19:13
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Naschkatzen Goldi
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Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 4.891
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steht irgendwas dazu in deinem mietvertrag? (sprich in welchem zustand mußt du die wohnung zurück geben?)
wenn ja, was genau?
diesen zettel den er gern hätte würde ich an deiner stelle erstmal auf keinen fall unterschreiben. der wird dann zum nachtrag des Mietvertrages und stellt einen Kündigungsausschluß von 4 Jahren dar. Wobei kein Gericht in Deutschland (okay, meine Hand mag ich dafür auch nicht ins feuer legen) nen so langen Kündigungsausschluß aufgrund einer Tapete(!) als rechtens absegnen würdest. Kündigungsausschluß an sich ist machbar, aber dann müssen schon triftige gründe vorliegen bei der Dauer. (Beispielsweise nen kompletter Umbau der wohnung nach Mieterwunsch). Also rein theoretisch könntest das unterschreiben und wenn du eher ausziehst würdest du auch recht bekommen vor gericht, aber das ist halt trotzdem immer erstmal nen ziemlich aufwenidiger weg bis du das recht eben bekommst.
An sich sind Tapeten Mietersache und gehören zu dessen Privatangelegenheiten. sprich du kannst dir die wände lila-grün-gestreift malen oder dir blaue tapete mit rosa elefanten dran kleben wenns dir gefällt.
gibt so sachen das man halt nur anstrich erlauben kann, weils der untergrund nicht anders hergibt oder sowas (bei rauhputz innen z.b.)
wäre gut wenn du mal den genauen text aus deinem vertrag reinschreibst, dann kann ich dir sagen was zulässig ist oder nicht 
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20.07.2005, 19:15
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Ist öfters hier...
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Registriert seit: 13.03.2005
Ort: Kiel
Beiträge: 211
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Ich schließe mich mal meinen Vorrednern an: Er hat nicht das Recht, Dir die Tapete vorzuschreiben.
Mich würde auch mal interessieren, ob er die persönlich aufgehängt hat? Denn - wie schon erwähnt - es ist dem Mieter überlassen, wie er seine Wände gestaltet, bei extremen Veränderungen muss er hinterher halt wieder weiß streichen.
Kann es eventuell sein, dass Dein Vermieter sich die Tapete vom vormieter für teures Geld hat aufschwatzen lassen? Und nun merkt er, welchen Fehler er begangen hat und will seine Kohle - obwohl, das macht ja keinen Sinn, dann würde er sie Dir verkaufen wollen. Hm.
Mieterschutzbund, definitiv!
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20.07.2005, 19:19
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Naschkatzen Goldi
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Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 4.891
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wobei der mieterschutzbund manchmal sehr seltsame Vorstellungen hat davon was Mieter und Vermieter dürfen oder nicht dürfen .. nur mal aus der reinen Praxiserfahrung raus.
Hatte schon einige Prozesse wo der mieterbund sowas von überzeugt war vom Recht des Mieters .. leider sah das der Richter dann anders ..
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20.07.2005, 19:27
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Kennt sich schon aus...
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Registriert seit: 12.05.2005
Ort: graz
Beiträge: 457
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hmm, also ich würde schon behaupten, dass der Vermieter das Recht hat, vorzuschreiben in welchem Zustand die Wohnung übergeben und erhalten werden muss. In der Zeit, die Du die Wohnung bewohnst, kannst Du vielleicht machen was du willst, aber Du musst die Wohnung in vorgeschriebener "Verfassung" beim Auszug wieder übergeben.
LG
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ziel 
Egalduell
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