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19.02.2008, 12:42
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Ist öfters hier...
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Registriert seit: 02.11.2007
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Urlaubsanspruch
Hallo Naschis,
ich habe mal eine Frage. Ich wechsel zum 15.03.2008 den Arbeitgeber, muss ich bis dahin meine Urlaubstage vom alten Arbeitgeber aufbrauchen oder verfällt der weil ich dann den vom nächsten Arbeitgeber hab?
Kennt sich jemand aus?
Liebe Grüße
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19.02.2008, 12:43
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Naschkatzen Goldi
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Registriert seit: 19.11.2006
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meines wissens musst du den urlaub entweder in anspruch nehmen oder du bekommst ihn ausgezahlt.
urlaub verfällt normalerweise nicht.
sprich doch mal mit deinem vorgesetzten.
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Blöd kannst sein wie'st willst, nur zu helfen musst dir wissen.
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19.02.2008, 12:49
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Ist öfters hier...
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Mh, ne den brauch ich gar nicht fragen, der ist so ein liebenswürdiger Mensch, der Sagt ich habe keinen Anspruch mehr darauf.
Also sehe ich das richtig das mir der Anspruch von diesem Jahr (vom letzten Jah hab ich auch noch Tage) noch zusteht, ich den nehmen darf oder sollte und bei dem neuen Arbeitgeber wird dann von deren Anspruch berechnet wieviel mir noch in diesem Jahr zustehen?
Ich hoffe das war nicht zu verwirrend.... 
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19.02.2008, 13:00
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Wohnt hier
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Richtig! So läuft es normalerweise.
Kann aber auch sein, daß du den Urlaub aus dem letzten Jahr nicht mehr nehmen darfst. In manchen Firmen ist das ja so, daß der Urlaub bis zum 31.12. des Jahres verbraucht sein muß.
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19.02.2008, 13:12
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Naschkatzen Goldi
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du kannst nicht alle urlaubstage von diesem jahr nehmen. du musst das runterbrechen bis 15.3.
wenn du bspw. 30 tage urlaubsanspruch hast, dann teilst du durch 12 (das wären dann deine tage pro monat), multipliziert mit 3,5 (weil mitte märz) und dann ergibt sich dein anspruch bis zum wechsel.
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i'm the new match master 
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19.02.2008, 13:27
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Zitat:
Zitat von Erdbeerblondine
Richtig! So läuft es normalerweise.
Kann aber auch sein, daß du den Urlaub aus dem letzten Jahr nicht mehr nehmen darfst. In manchen Firmen ist das ja so, daß der Urlaub bis zum 31.12. des Jahres verbraucht sein muß.
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Ne, das steht in meinem Vertrag das der Resturlaub bis 31.03. des Folgejahres verbraucht sein muss.
Zitat:
Zitat von Sista
du kannst nicht alle urlaubstage von diesem jahr nehmen. du musst das runterbrechen bis 15.3.
wenn du bspw. 30 tage urlaubsanspruch hast, dann teilst du durch 12 (das wären dann deine tage pro monat), multipliziert mit 3,5 (weil mitte märz) und dann ergibt sich dein anspruch bis zum wechsel.
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Ja das ist klar, also stehen mir aus dem letzten Jahr noch 7 zu und aus diesem Jahr noch 5. also nehme ich die jetzt noch bis zum 15.03. und ab dem 15.03.08 stehen mir dann die vom neuen Arbeitgeber anteilsmäßig zu, richtig?? Muss mir denn mein alter Arbeitgeber frei geben? Weil wie ich meinen Cehf kenne sagt der ne du kriegst die Tage nicht mehr.
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19.02.2008, 13:29
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Naschkatzen Goldi
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also dass der neue arbeitsgeber deinen alten urlaub übernimmt, das kann auf keinen fall angehen.
wer würde das denn tun?! (oder hab ich dich da jetzt falsch verstanden? *g*)
dein urlaub gehört zu deinem dienstvertrag, und wenn der endet, dann muss der urlaub auch erledigt werden und zwar so, dass du zu deinem recht bekommst. du hast recht auf den urlaub und deswegen kann der nicht verfallen.
entweder frei oder du kriegst ersatzweise kohle.
die kündigungsfrist wird ja oft für diesen zweck hergenommen, dass derjenige den resturlaub aufbrauchen kann.
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Blöd kannst sein wie'st willst, nur zu helfen musst dir wissen.
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19.02.2008, 13:29
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Muss er, oder eben auszahlen.
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Gott schuf den Mann und sah, dass es gut war. Danach begann er, die Frau zu erschaffen, doch er war nicht recht zufrieden. Nach einiger Zeit gab er verzweifelt auf und murmelte: "Naja, ihr müsst euch halt schminken."
"Ich glaub ich hab ne schwere Leder-Allergie, jedesmal wenn ich mit Schuhen im Bett aufwache habe ich tierische Kopfschmerzen!"
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19.02.2008, 13:29
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ja genau, dein Nochchef muss dir freigeben. Diese urlaubstage stehen dir gesetzlich zu. Er kann ja gern mal nachschlagen.
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Jeder Mensch kommt als Original auf die Welt. Ob er als Kopie stirbt, hängt davon ab wie stark er sein Leben nach den Erwartungen anderer auslegt.
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19.02.2008, 13:30
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Frischling
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Also es kommt drauf an, ob du den alten Urlaub hättest bis 31.12. nehmen müssen oder nicht. Meist ist es doch so, dass man wenn man wechselt, den Urlaub noch als letztes nimmt und quasi nach dem Urlaub gleich bei der anderen Firma anfängt. Oder du lässt ihn dir, wenn das geht auszahlen  .
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Wenn das Essen aber so gut schmeckt ....
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