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14.02.2008, 16:28
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Dringend Hilfe - Arbeitsrecht!
Hallo,
ich bin Teilzeitkraft und war jetzt eine Zeit lang krank. So jetzt streit ich mit meinen Chef rum wie die Stunden berechnet werden. Bei mir sind es flexible arbeitszeiten und es wird am Anfang des monats ein Plan erstellt!
Mein Chef (21, mit nicht viel ahnung) meint das ich nur die Tage bezahlt bekomme an denen ich laut plan geplant war und dann auch nur 4,3 Stunden, obwohl ich z.b. 9 Stunden geplant bin. Stimmt das?
Laut Vertrag hab ich 25 Wochenstunden aber wie gesagt manchmal arbeite ich mehr manchmal weniger, flexibel! Oder wird dann für eine Woche 25 Stunden gerechnet da das ja meine "echten" Arbeitszeiten sind!
Hoffentlich versteht ihr mein geschreibsel *g*
Hoffe ihr könnt mir helfen
l
Nina
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14.02.2008, 16:34
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Naschkatzen Goldi
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Puh, ist in deinem Vertrag geregelt, auf wie viele Arbeitstage sich die 25 Stunden aufteilen?
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14.02.2008, 16:37
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ist schwer ich weiß
die 25 Stunden ist auf eine Woche/6Tage
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14.02.2008, 16:39
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Naschkatzen Goldi
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Bahnhof
Also wenn du eine Woche krank geschrieben warst solltest du die 25 Stunden bezahlt bekommen.
Und ansonsten würd ich sage pro Tag 5 Stunden, halt einfach der normale Durchschnitt bei einer 5 Tage wäre ja 5 Stunden pro Tag.
Obs stimmt? Weiß leider nicht wirklich wie das bei Teilzeit geregelt ist 
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Böse Grüße Agathe, Möhrenchefe
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Ich hab gerade keinen Spruch den ich gut finde.
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14.02.2008, 16:51
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Wie lange warst du krank?? Waren es mehr als vier Wochen?
Wenn ja, hättest du zunächst erstmal einen Anspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG.
Ansonsten würde dir ein Lohnanspruch aus § 611 BGB i.V.m. mit deinem Arbeitsvertrag bestehen.
Da ich deinen Vertrag nicht kenne, und die Dauer deiner Krankheit kann ich leider nichts genaues sagen.
Wenn es jedoch nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 EFZG ginge, müsstest du 100% deines ausgefallenen Arbeitslohnes bekommen.
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14.02.2008, 16:54
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Naschkatzen Goldi
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bist du fest angestellt oder hast du stundenlohn? (weis gar ned obs so was überhaut giebt bei euch)
wen du fest angestellt bist soltest du das bezahlt bekommen wo du sonst gearbeitet hast,alle stunden!
also bei uns ist das so,wär mir nix anderes bekannt!
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14.02.2008, 17:00
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ok, dann fass ich ma kurz zam
Ich arbeite im monat 100 stunden und bekomme 10 Euro die Stunde
Laut Vertrag habe ich eine Woche von 23,09 Stunde. Kann aber nach auftragslage auch auf 37,5 stunden erhöht werden, dann andere Woche weniger. Ist ein Befristeter Vertrag
Wenn die Woche rum ist bin ich 3 Wochen krank gewesen.
Euphoria: brauchst du noch welche daten aus meinen vertrag?
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14.02.2008, 17:13
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Naschkatzen Goldi
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Also, wie ich das sehe, müsstest du dann die vertraglich geregelten 23,09 Stunden pro Woche bezahlt bekommen, bei 3 Wochen also 69,27 Stunden.
Auch wenn du in einer Woche vielleicht laut Plan mehr gearbeitet hättest, dafür ja dann, so wie du es geschrieben hast, die andere Woche weniger... also gleicht sich das ja wieder aus. Denn wenn du z.B. in einer Woche nur für 15 Stunden eingeteilt wärst, würdest du bei Krankheit dann auch die 23,09 Stunden vergütet bekommen.
Wie dein chef auf 4,3 Stunden pro Tag kommt, weiß ich allerdings auch nicht... bei 6 Arbeitstagen, wären das nach meiner Rechnung 3,85 Stunden, bei 5 Arbeitstagen 4,62.
Und auch wenn man mit 25 Stunden rechnet, komme ich nicht auf 4,3...
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14.02.2008, 17:16
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die 4,3 ist irgenwie ein pauschal wert. Er ist ja der meinung wenn ich z.b. eine woche krank bin und laut plan nur montag und mittwoch arbeiten müsste das ich dann nur 8,3 Stunden bezahlt bekomme. weil ich ja an den rest der tage eh nicht eingeteilt war. man ist des ne verflixte situation. ich streit da etz voll mit dem rum und bescheissen lass ich mich net!
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14.02.2008, 17:20
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Naschkatzen Goldi
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Zitat:
Zitat von nin-scha
die 4,3 ist irgenwie ein pauschal wert. Er ist ja der meinung wenn ich z.b. eine woche krank bin und laut plan nur montag und mittwoch arbeiten müsste das ich dann nur 8,3 Stunden bezahlt bekomme.
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Nee, also wenn im Vertrag 23,09 Std/Woche geregelt sind, dann musst du die eigentlich auch bezahlt bekommen. Da würd ich also an deiner Stelle auch gegenan gehen.
Ich bin zwar kein Recht-Experte (also alle Angaben ohne Gewähr  ), aber da stimm ich dir schon zu, dass das so nicht angehen kann.
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