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30.09.2005, 20:59
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Geld während Schwangerschaft und Erziehung ?
Hallo, ihr Lieben!
Es geht nicht um mich (bin nicht schwanger), sondern um eine Freundin die schwanger geworden ist. Es ist eigentlich schon ein Wunschkind, nur zum falschen Zeitpunkt!
Sie hat seit 2 Monaten einen Job und fragt sich nun, wie das ist...
Kann sie nun gekündigt werden, weil sie noch in der Probezeit ist? Oder geht das nicht?
Bekommt sie während der Schwangerschaft Geld, auch wenn sie nicht arbeiten gehen kann? Von der Firma, bei der sie angestellt ist?
Und wie ist das, wenn das Kind auf der Welt ist?
Danke im Vorraus für eure Antworten!
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01.10.2005, 09:50
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Naschkatzen Goldi
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Registriert seit: 13.04.2005
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Beiträge: 4.191
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Also, erstmal hat sie noch gar nicht die Verpflichtung sofort von ihrer SS mitzuteilen, wie weit ist sie denn, viele Frauen erfahren es ja uach erst im 4-6 MOnat, kann ja keiner nachweisen, ob die "ihre Tage" weiter hattet usw. Die ersten 12 bis 14 Wochen würde ich eh ncihts sagen, es sei denn, ich arbeite in einem gefährdenden Beruf!
Also, ich glaube jedcoh auch nicht, dass man sie in/nach der Probezeit entlassen könnte aufgrund der S, aber so doof das klingt, die Firmen können sich ja sonstwas einfallen lassen, also sicher kann man da heutzutage nimmer sein. Ist der Vertrag befristet?
Also, angenommen sie wird nicht gekündigt und sie ist nicht dauerhaft oder länger krankgeschrieben, bekommt sie ganz normal ihr Gelhalt bis zu Beginn des Muttershutzes 6 WOchen vor dem Entbindungstermin. Dann springt die Krankenkassen mit Mutterschaftsgeld ein, das ist meist etwas so hoch, wie das Gehalt (genau weiß ich das nicht, bin ja Beamtin, und bei uns läuft das ein klein bisserl anders), das bekommt, sie sofern das Kind keine Frühgeburt ist (dann länger) bs 8 WOchen nach der Geburt. Danach hat sie je nach Einkommen Anspruch auf Bundeserziehungsgeld, da gibt es verschiedende Wege, entweder 1 Jahr lang butgetiert (mehr) etwa max. 450€ oder mind. 2 Jahre (je nach Bundesland) max.306€, das kann mn sich abe vorgeht ausrechnen lassen, womit man besser fährt, von ihrem Frauenarzt wird sie auch jede Menge Infomaterial bekommen, auch von ihrem Arbeitgeber und es gibt ja auch überall solche Beratungsstellen, die helfen auch weiter! Kindergeld bekommt sie natürlcih auch dann...
Oh je, das war jetzt wirr, dann kann sie, sofern sie keinen befristeten Vertrag hat, 3 Jahre Elternzeit beantragen, danach muss sie ihr Betrieb eigentlich wieder nehmen, allerdings eben zu den Konditionen von vorher, d.h. wenn VOllzeit vorher, dann VOllzeit usw.
ICh hoffe, ich konnte ein klein bisserl helfen!!!
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viele liebe Grüße,
Kathrin
*Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg*
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01.10.2005, 10:04
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hallo,
das wäre ja noch schöner, wenn man schwangere einfach so entlassen könnte. nee, das geht nicht. allerdings können sich die herrschaften/damenschaften andere gründe ausdenken um sie nicht zu übernehmen.
wäre aber ein ganz schlechter scherz. es gibt im internet -ich meine beim bundesministerium für sozialkram- auch ein heft, wo und wie man an geld kommt (was einem dann zusteht). ich such es mal und mekd mich, wenn ich es gefunden hab.
g&k
metis
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01.10.2005, 10:07
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Ich würd mich hüten das in der Probezeit verlauten zu lassen... Danach könnens Sie nid einfach wieder rauswerfen...
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01.10.2005, 11:03
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Was das Geld angeht, haste ja schon alle Informationen bekommen...
Ich weiß aber, wie blöd das ist, gleich am Anfang in einer neuen Arbeit schwanger zu werden...
Ich hatte damals auch das "Glück" gleich 1 Monat nachdem ich den neuen Job angefangen hatte, schwanger zu werden...
Ich war damals so dumm (???) es meinem Chef gleich zu sagen, die Folge davon war, daß ich ab sofort extrem gemobbt (gebosst) wurde...was mir damals so schwer zu schaffen machte, daß ich die ersten 5 Monate fast nur krankgeschrieben war...ich mußte mehrfach ins Krankenhaus, da ich unter so starker Übelkeit litt, daß ich überhaupt keine Nahrung mehr bei mir behalten konnte (auch keine Getränke)...
Nach den 5 Monaten wurde es dann etwas besser (gesundheitlich), aber auf Arbeit war es für mich die Hölle...ich war froh, als dann mein Mutterschutz anfing und ich anschließend in Erziehungsurlaub gehen konnte...
In die Firma bin ich natürlich auch nach Ende des Erziehungsurlaubs nicht mehr zurück gegangen....
Aber ich hoffe mal. daß das bei mir eine Ausnahme war....können doch nicht alle Chefs so blöd sein.... 
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01.10.2005, 11:04
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Registriert seit: 17.06.2005
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Soweit ich mich recht erinner, kann der AG kündigen, solange er nichts von der Schwangerschaft weiß!
Sollte aber der An dem AG offiziell Bescheid gesagt haben, ist man bis nach dem Mutterschutz in nem besonderen Kündigungsschutz, auch wenn sie jetzt noch in der Probezeit ist.
Im Mutterschutz bekommt man glaub ich das normale Gehalt (da bin ich mir aber absolut nicht sicher  ) und im Erziehungsurlaub kann man entweder für 1 oder 2 Jahre lang sich das Erziehungsgeld auszahlen lassen. (Aber wie gesagt, das weiß ich nicht genau  )
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01.10.2005, 12:01
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Das ist ein sehr interessantes Thema, da ich selber betroffen bin bzw. es werden könnte. Danke deswegen an Kata77 für die guten Infos.
Mein Verlobter und ich planen seit 9 Monaten Nachwuchs. Leider ist mein befristeter Arbeitsvertrag Ende Juli ausgelaufen und ich bin seit dem Arbeitslos. Aus dem Grund haben wir unseren Nachwuchswunsch erstmal wieder eingestellt.
Nun überlegen wir, ob wir es trotz meiner Arbeitslosigkeit drauf ankommen lassen und wie das ist, wenn ich eine neue Arbeitsstelle habe und während der Probezeit schwanger werde. Da ich Krankenschwester bin, dürfte ich nicht zu lange warten, mit der Nachricht an den Arbeitgeber, wenn ich schwanger sein solte.
Wie sehr ihr das?
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01.10.2005, 14:51
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Zitat:
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Sollte aber der An dem AG offiziell Bescheid gesagt haben, ist man bis nach dem Mutterschutz in nem besonderen Kündigungsschutz, auch wenn sie jetzt noch in der Probezeit ist.
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das ist quatsch! während der gesetzlichen 3-monatigen probezeit darf auch eine schwangere genauso gekündigt werden ohne angabe von gründen wie jeder andere auch! allerdings weiß ich jetzt nicht, wie es ist wenn sie es während der probezeit nicht sagt, dass sie schwanger ist. da könnte der ag sich getäuscht fühlen.... ist immer riskant sowas und nicht einfach. hat sie rechtschutz? sonst den anwalt fragen.
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01.10.2005, 16:32
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Ratgeber Recht sagt:
Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen
Gilt das Kündigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz auch für das Probearbeitsverhältnis?
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Ja, wenn das Probearbeitsverhältnis - wie im Normalfall - ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit darstellt.
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Für weitere Antworten guckst du hier:
www.ratgeberrecht.de unter "Fragen"
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