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Alt 04.10.2006, 13:56
PunkSnotDead PunkSnotDead ist offline
Spitzen Naschkatze
 
Registriert seit: 12.10.2005
Ort: Kölle
Beiträge: 700
Mieternachteile im Vertrag:
Grundsätzlich sind nicht mehr als 3 Kaltmieten an Kaution zu verlangen!
Hat der MV eine sog. Kleinreparaturklausel, ist diese nur mit doppelter Begrenzung gültig. Die gültige Obergrenze pro Reparatur liegt zurzeit bei 75€-100€, Beträge darüber machen die Klausel nichtig.
Achtung Schönheitsreparaturen: Grundsätzlich ist der Vermieter dafür zuständig, der darf aber per Klausel auf den Mieter abwälzen. Dabei kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an, nicht darauf, wie die Wohnung bei Einzug aussieht !!!
Zugesicherte Eigenschaften: Ganz wichtig, vom Vermieter zugesicherte Eigenschäften der Wohnung in den MV aufnehmen, mündl. Vereinbarungen lassen sich nicht mehr beweisen. Bestes Beispiel: wir haben gefragt, ob es sich um eine ruhige Wohngegend handelt, da wir eine ruhige Wohnung suchten, der Vermieter bejahte dies; nach Einzug mussten wir feststellen: wir wohnen direkt neben einer Kirche, deren Glocke schon um 6 Uhr morgens läutet, eine Schule ist in direkter Nähe und die Wohnung liegt ausserdem in der Einflugschneise zum Flughafen.
Achtung: immer wieder neigen Vermieter neuerdings dazu, die Kündigungsfrist für mehrere Jahre auszuschließen. Du kommst dann für diese Zeit nicht aus dem Vertrag raus!
Wenn Du weitere Fragen hast:
www.mietrecht-forum.com
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Liebe Grüsse
Susanne