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Alt 27.05.2006, 09:54
Gast1092
Gast
 
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Die Ehefrau ist auf jeden Fall als Alleinerbin eingesetzt.

Einen Pflichtteil oder auch Erbteil, je nach Testamentsform für die Kinder gibt es immer.
Es sei denn, es liegt ein schwerer Verstoß vor, wie z.B. versuchter Mord gegen Vater oder Mutter.