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Alt 18.04.2006, 22:48
Gast3133
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hm, jetzt kommt noch ein nicht fachmaessiger rat von mir, ich habe mal was gelesen, vielleicht kennt sich hier wer aus oder man kann es googeln. wenn ein kaufvertrag ueber die sachen besteht und da nicht die klausel drin ist, dass bis zur voelligen bezahlung die gegenstaende in eurem besitz ist, habt ihr keine chance, die sachen zurueckzufordern, sie schuldet "nur" das geld. ich hab da neulich was drueber gesehen, aber fragt bitte nicht wo...

die frau ist echt dreist, aber eure chancen stehen schlecht.
von anteiliger miete fuer den monat hab ich noch nie gehoert... meine letzten nachmieter sind auch eher rein, das macht man doch so, oder? also, da war es mir doch egal, ob ich den ganzen monat bezahlt hatte.