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Alt 27.06.2009, 13:55
Dorothy Dorothy ist offline
Naschkatzen Goldi
 
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Gesamtsozialversicherungsbeiträge

Neben dem Insolvenzgeld, das der Arbeitnehmer erhält, zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse) auch die für den Insolvenzgeld-Zeitraum rückständigen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und sozialen Pflegeversicherung sowie die Beiträge zur Arbeitsförderung (§ 208 SGB III).


quelle Insolvenz - www.arbeitsagentur.de


vielleicht hilft dir das? anscheinend, kann die krankenkasse das beim arbeitsamt holen? also wenn der arbeitgeber es nicht zahlt?
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1. Ziel: 115 Kg 30.01.09 2. Ziel 110 Kg 3. Ziel 105 Kg 4. Ziel in meine Abishirt passen 5. Ziel eine UHU sein 6. Ziel Uhu bleiben
40KG Duell