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Alt 08.05.2009, 08:11
mandarine mit schale mandarine mit schale ist offline
Ist öfters hier...
 
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Moin!


... Ja klar, ich dachte auch eher daran, daß möglicherweise der VK (obwohl er eine Nacherfüllung in diesem Fall ohnehin ablehnen könnte) entsprechend genervt reagiert und daraus resultierend Dir Das Geld vorab überweist.
Nur könnte es natürlich auch sein, daß der VK tatsächlich Dir Deinen Artikel der AB entsprechend schickt.

Na ja, es sind 13 Euro. Würdest Du denn 13 E einklagen???

[/quote=Jeaness;2735200]...Soll das heissen, dass du jmden eine Frage gestellt hast bzgl eines Artikels? Dann ist es auf jeden Fall Bestandteil des Vetrages geworden. Solltest du jmden gefragt haben, welche Größe eine Hose hat, dann ist die Größenangabe auch Bestandteil des Vertrages geworden, den du dann eingehst. Schließlich ist die Größe eine Eigenschaft, die er dir dann zusichert. Hat die Hose dann eine andere Größe, liegt ein Sachmangel nach § 434 BGB vor...[/quote]

...ja das weiß ich. Es geht aber auch um die verbindliche Nachweisbarkeit bei Anerekennung v. Mailverkehr. Und ich finde keine bislang eindeutige und verbindlich Aussage auf die ich mich beziehen könnte. In einem anderen Forum teilten sich die Meinungen, was die Veröffentlichung und damit einsehbare Beschreibung des Artikels angeht.
So oder so: Ebay hält sich galant raus und ich werde nicht klagen.

viele Grüße

Edit: irgendetwas stimmt hier gerade nicht, es fehlen mitten im Post ganze Absätze und ich muss mich auch permanent einloggen. Cookies werden aber akzeptiert, wei sonst auch...muss jetzt aber arbeiten
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Diätpause von März - April

Geändert von mandarine mit schale (08.05.2009 um 08:16 Uhr).
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