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Alt 08.05.2009, 00:21
Jeaness Jeaness ist offline
Naschkatzen Goldi
 
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Mmh, ich brauch ja noch nicht einmal NAcherfüllung verlangen. Ich bin ja sozusagen vom Vertrag zurückgetreten und da muss ich den Artikel zurüückschicken, und sie muss mir das Geld zurück erstatten. Auf der sicheren Seite bin ich ja auf jeden Fall.

"priwerblich" das Wort habe ich noch nie gehört. Wo hast du das her? Aber es passt irgendwie. Aber sie hat ja nicht allzu viele Auktionen. Nur so 4 im Monat. Ich denke das hält sich noch in Grenzen.
Ich denke auch schon, dass sie das Geld überweisen wird. Aber was ist denn, wenn sie es nicht tut? Dann muss ich hinterherlaufen. Da hab ich auch keinen Bock drauf.

Zitat:
Zitat von mandarine mit schale Beitrag anzeigen
Sag mal eine kleine Gegenfrage:
Weißt Du zufällig ob über das Ebay System verschickte Mail's (Zusagen, Größenangeben, etc.) automatisch Bestandteil einer Auktion werden? Auch bei Nichtveröffentlichung?
Soll das heissen, dass du jmden eine Frage gestellt hast bzgl eines Artikels? Dann ist es auf jeden Fall Bestandteil des Vetrages geworden. Solltest du jmden gefragt haben, welche Größe eine Hose hat, dann ist die Größenangabe auch Bestandteil des Vertrages geworden, den du dann eingehst. Schließlich ist die Größe eine Eigenschaft, die er dir dann zusichert. Hat die Hose dann eine andere Größe, liegt ein Sachmangel nach § 434 BGB vor.
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Kalos 1818-1972, Fett: 60; KH: 250 -265; EW: 59 -74
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...bis zum Öffnen des Kartons

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