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Alt 07.05.2009, 20:03
mandarine mit schale mandarine mit schale ist offline
Ist öfters hier...
 
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Zitat von Jeaness Beitrag anzeigen
...Nur weil sie die Gewährleistung ausgeschlossen hat, bedeutet das nicht, dass sie nicht verpflichtet ist, die Sache zurückzunehmen. Da sie in der Artikelbeschreibung einen Fehler gemacht hat, kann sie nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Dieser greift nicht...
Hab mit grad mal die Abschnitte § 241-280 im BGB durchgelesen und stimmt. Könntest Du nicht ( wenn es Dir nicht zulange dauert) auf eine Nacherfüllung bestehen (diese kann sie zwar ablehnen) aber Du wärst auf der sicheren Seite, was Deine 13 Euro angeht. § 437 (inkl. der 1 Millionen Ausnahmen)

Ansonsten wie ich schon schrieb, sie escheint mit doch etwas zu priwerblich. Ich nehme an Du hast ihre Verkäufe schon gecheckt und vielleicht schickt sie ja doch noch Die Überweisung vorab...

Viele Grüße


Sag mal eine kleine Gegenfrage:
Weißt Du zufällig ob über das Ebay System verschickte Mail's (Zusagen, Größenangeben, etc.) automatisch Bestandteil einer Auktion werden? Auch bei Nichtveröffentlichung?
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Diätpause von März - April

Geändert von mandarine mit schale (07.05.2009 um 20:10 Uhr).
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