Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 19:15
Jeaness Jeaness ist offline
Naschkatzen Goldi
 
Registriert seit: 19.04.2005
Ort: Bremen
Beiträge: 4.758
Blog-Einträge: 7
Geschlecht:
Hallo Mandarine mit Schale (niedlicher Name)

Erst einmal: Nur weil sie die Gewährleistung ausgeschlossen hat, bedeutet das nicht, dass sie nicht verpflichtet ist, die Sache zurückzunehmen. Da sie in der Artikelbeschreibung einen Fehler gemacht hat, kann sie nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Dieser greift nicht.

Aber ich kann das ja shcon verstehen, dass sie zuerst von mir die Ware verlangt, da sie auch keine Handhabe gegen mich hat. Ich habe nur ein schlechtes Gefühl dabei. Sicherlich, ich habe rechtlich keine Handhabe, dass sie zuerst den Gesamtbetrag überweisen soll, aber dennoch hat sie den Fehler ja zu vertreten. *grummel*
Ach mensch, wie kann man auch nur so *du..* sein, und sich seine eigene Artikelbeschreibung nicht genau anzusehen, bevor man was verkauft *grrr*

Ach so: ja, das ist die mit 97,8 %
__________________
Kalos 1818-1972, Fett: 60; KH: 250 -265; EW: 59 -74
Hier mein Lauf-Tagebuch und meine Kalorienbilanz. Besuch erwünscht
...bis zum Öffnen des Kartons

Mit Zitat antworten