Einzelnen Beitrag anzeigen
  #18 (permalink)  
Alt 08.05.2008, 16:08
Fleur
Gast
 
Beiträge: n/a
Links ist meiner Ansicht nach die richtige Seite: Fußgänger sollen auf Straßen ohne Gehweg links laufen (ich unterstelle mal, dass es sich um eine solche Straße handelt) und da Inline-Skater rechtlich wie Fußgänger eingeordnet werden, gilt das wohl auch für diese.

Edit: Hier stehts übrigens drin: Inlineskaten – Wikipedia

Geändert von Fleur (08.05.2008 um 16:12 Uhr).
Mit Zitat antworten