Zitat:
Zitat von Jeaness
Werden die richtigen Anspruchsgrundlagen gefunden und richtig geprüft, dann darf die Klausur nicht durchgefallen sein. Und mit 2 Punkten ist man ja noch nicht einmal knapp durchgefallen. Und dass es eine Schwäche des Systems ist, hilft mir im Moment auch nicht weiter. Im Gegenteil. Wenn die richtigen Anspruchsgrundlagen geprüft werden, dann ist es meines Erachtens nach eine Unverschämtheit, jmden mit zwei Punkten zu bewerten, und jmden, der dasselbe geprüft hat und vllt eine schönere Handschrift hat oder zwei Argumente mehr hat ein "gut" zu geben. Da liegen doch Meilen zwischen.
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Das seh ich persönlich ganz ganz anders. Die richtige Anspruchsgrundlage zu finden und dann zu prüfen, das ist nicht die Kunst - das ist einfach Grundvoraussetzung. Und wenn man nur das hat und der Rest einfach nichts brauchbares hervorbringt, dann ist man zurecht durchgefallen.
Die eigentliche Leistung liegt doch dadrin, dass die Probleme erkannt, herausgearbeitet und argumentativ gut gelöst werden - nicht im Runterschreiben der Voraussetzungen und Paragraphen, das kann jeder und ist reine Auswendiglernerei, kein Verständnis der Juristerei.