
26.04.2008, 19:22
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Der Geist ist willig...
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und was ist wenn sie die Schule wechselt? Wenn sie mit dem Lehrer nicht klarkommt, dann sollte man über was andres nachdenken.
Und nun zum Kindergeld:
"Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes 7.680 Euro im Jahr nicht übersteigt."
Das heißt, wenn deine Tochter ne Ausbildung anfängt und nicht mehr als oben erwähnt verdient, bekommt sie noch Kindergeld.
Liebe Grüße
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