Ich hab das hier gefunden, vielleicht hilft dir das:
Bayerisches Realschulnetz - Zusammenstellung von Informationen
Also demnach MUSS sie nicht zu Hause bleiben, weil das MuSchG nicht für Schülerinnen gilt, KANN aber beurlaubt werden.
Ich würde das mit der Schule direkt abklären, wie die das handhaben, denn die Regelung in dem Link ist ja speziell nur für Realschulen in Bayern. Vielleicht hat das jeders Bundesland und jede Schulform ihre eigenen Regelungen.