Einzelnen Beitrag anzeigen
  #33 (permalink)  
Alt 22.04.2008, 23:50
matte matte ist offline
Wohnt hier
 
Registriert seit: 04.08.2005
Ort: NRW
Beiträge: 2.463
Geschlecht:
Zitat:
Zitat von Suppengemüse Beitrag anzeigen
Ich denke man gibt ja wohl die letzte Schule mit Abschluss an.
Nein, die Formulierungen im Ausbildungsvertrag bei uns (Kammermodell) lauten eindeutig "letzte besuchte Schule" und "davor besuchte Schule", und dann wird noch der erreichte Schulabschluß abgefragt. Das ist eigentlich keine Auslegungssache.

Wenn die TE es für sich aber so definiert, daß quasi der Nebenjob ihre Haupttätigkeit war und sie "nur mal so" in die schulische Ausbildung reingeschnuppert hat und sich dagegen entschieden hat, ist das halt so. Im umgekehrten Fall würden die meisten es ja auch nicht anders machen.

Allerdings haben viele Arbeitsverträge (darum geht's hier aber nicht, daher nur eine Bemerkung am Rande) eine Klausel, daß unrichtige Angaben im Personalbogen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können. Zuuu leicht sollte man die "Schummelei" auch nicht nehmen!