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Alt 16.04.2008, 22:46
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Tanja139444 Tanja139444 ist offline
Naschkatzen Goldi
 
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@britlin

DRG-Fallpauschalen und Chefarztkosten sind zwei Paar Schuhe.

Die DRG-Fallpauschalen sind die Pflegekosten, die alles enthalten: Damit sind alle Kosten eines Aufenthaltes abgegolten: Unterbringung, Essen, Medikamente, Schwestern, Verbandsmittel, OP-Saal-Nutzung und leider auch die Kosten für die Ärzte.

Diese Fallpauschale wird vom Krankenhaus direkt mit der Kasse abgerechnet. Bei beihilfepatienten der Teil der Beihilfe über den Patient und bei Privaten meist direkt mit der Privaten oder über den Patient.

Dann gibt es noch die Wahlleistung Chefarzt die eine Mehrleistung gegenüber der Regelversorgung "Stationsarzt", welche in der Fallpauschale enthalten ist, darstellt. Hierfür muss die Wahlleistungsvereinbarung vor der Behandlung schriftlich getroffen werden.

Der Chefarzt rechnet privat nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Diese Gebührenordnungspositionen werden aber überhaupt nicht von einer gesetzlichen Kasse bezahlt, weil die dafür keinen Versicherungsschutz bieten. Die Kasse lehnt also komplett ab, weil sie ihren Anteil für Arztleistungen ja mit der Fallpauschale geleistet haben.

Bei einer Privaten Versicherung kannst Du diese Wahlleistungen mitversichern, dann werden die Kosten auch gezahlt - sofern der Arzt korrekt abrechnet.

@secret

Es geht nicht um das Aussuchen eines Arztes. Wenn Du Wahlleistungen unterschreibst, dürfen alle Chefärzte mitbehandeln. Du kannst leider nicht sagen ich nehm den Chefarzt der Chirurgie, aber bei der Narkose einen Oberarzt. Da gilt das Prinzip "Ganz oder gar nicht".

Das die Leistung gemacht werden muss wie Narkose oder Pathologie ist ja auch unumstritten.

Die meisten wollen ja auch nur den Chefarzt der eigentlichen Abteilung wie z.B. der Chirurgie, weil man eben denkt er hat mehr Erfahrung als ein Oberarzt der Chirurgie. Man bekommt aber eben die Chefärzte nur als Komplettpaket.

Und wie schon geschrieben sind in der Fallpauschale die Arztleistungen für die "normalen" Stations- und Oberärzte eingerechnet und werden von der Kasse bezahlt.

Und ja, dadurch zahlt man bei Wahlleistungen eigentlich die Arztkosten zweimal. Einmal in der Fallpauschale und dann die Mehrleistung Chefarzt. Für diese Sonderbehandlung Chefarzt muss man leider tief in die Tasche greifen.
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Grüße Tanja
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