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Alt 16.04.2008, 21:49
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Ich bin auch Privat versichert. Wenn du Wahlleistungen in Anspruch genommen hast musst du dies dem Krankenhaus vorher schriftlich in Auftrag gegeben haben, ansonsten ist eine Chefarztbehandlung Notwendigkeit und wird auf jeden Fall von allen Versicherungen übernommen. Alles andere sieht für mich nicht nach möglichen Wahlleistungen aus, sondern nach notwendigen medizinischen Maßnahmen bzw. therapiebedingten Maßnahmen.

Schau mal nach nach welchen Gebührenordnungsnummern die einzelenen Krankenhausrechnungen (Arztrechnungen) abgerechnet worden sind oder vielmehr frag deine Versicherung welche Rechnungspositionen sie nicht übernehmen wollen. Denn pauschal eine Rechnung ablehnen können sie nicht auch wenn es gerne versucht wird.

Hat das Krankenhaus noch nicht umgestellt auf Fallabrechnung? Das heißt nicht die Behandlungen als solche werden abgerechnet sondern aufgrund einer Diagnose wird anhand eines Kostenschlüssels eine Therapie abgerechnet und das Krankenhaus muss dann das Geld selbst auf die einzelnen Fachbereiche verteilen. Meines Wissens ist das letztes Jahr schon eingeführt worden. Dann kann es natürlich sein das sich die Versicherung verweigert, aber sie Sollten dir dann auch helfen damit das Krankenhaus eine rechtlich richtige Abrechnung macht. Nämlich nur weil du privat versichert bist darf ein Krankenhaus nicht einfach eine Einzelkostenrechnung machen wenn du diese nicht verlangst und eine Fallabrechnung schon Regelabrechnung ist.

Schau mal ob es in deiner Nähe Pro Patient gibt, die kennen sich mit den rechtlichen Sachen eigentlich ganz gut aus und können auch gut zwischen dir, Kranenversicherung und Krankenhaus vermitteln.
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