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Hast Du überhaupt einen Wahlleistungsvertrag im Krankenhaus unterschrieben? Nur dann darf Dir nach Bundespflegesatzverordnung eine privatärztliche Rechnung gestellt werden.
Wenn Du eine Vereinbarung unterschrieben hast, mußt Du die Kosten den Ärzten gegenüber auch zahlen, da Du einen Vertrag eingegangen bist. Die Wahlleistung erstreckt sich auf alle an der Behandlung beteiligten Ärzte und kann nicht auf einen einzelnen Arzt begrenzt werden.
Die Beihilfe zahlt Dir i.d.R 50% der Kosten für den Chefarzt. Die gesetzlichen Kassen sehen hierfür keine Leistungen vor, da der Pflegesatz des Krankenhauses auch Arztleistungen beinhaltet und Du Dir durch die Wahlleistungsvereinbarung quasi nur eine Mehrleistung "Chefarzt" erkaufst.
Wenn Du Fragen hast, schick mir eine PN ich kenn mich mit der Materie recht gut aus.
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Grüße Tanja
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