Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2 (permalink)  
Alt 31.03.2008, 23:35
stoffkater
Gast
 
Beiträge: n/a
Ist wie folgt im BGB geregelt ...

§ 447 BGB

Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.


(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

-----------


Das heißt sofern du als Privat verkauft hast, musst du nur beweisen / glaubhaft machen, dass du das Paket zur Post gebracht hast. Dann ist die Verlustgefahr auf den Käufer übergegangen. (Absatz 1). Sofern ihr aber sowas wie versicherter Versand vereinbart hast, musst du ihm es ersetzen (Absatz 2) bzw. das Geld dir von der Post oder so holen. Das ganze gilt nicht, wenn du ein Unternehmen bist ...

Du bist rein rechtlich also nicht verpflichtet, vielleicht fragst du mal bei der Post nach oder so ... die streiken doch im Moment auch, oder?! Viel Erfolg noch ...
Mit Zitat antworten