Zitat:
Zitat von grenadine
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was ich dazu antworten möchte ist nicht öffentlichkeitstauglich. Also behalte ich es für mich.
Nur so viel: Selektives Lesen ist manchmal angezeigt.
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Liebe Grenadine,
meine Antwort dazu ist durchaus öffentlichkeitstauglich. Das "Selektive Lesen" hättest Du bei meinem Beitrag auch anwenden können.
Ich finde es nicht unbedingt angebracht (unterhalb der geistigen Gürtellinie), wenn jemand erst ein Jahr verheiratet ist, dem Partner zum Hochzeitstag zur Feier des Tages etwas schenken möchte und nicht Ideen ohne Ende hat, dass dann zum Scheidungsanwalt geraten wird ...
Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag und der TE viele gute Ideen.
LG
Frank