Ja, Du kannst was tun!
Der Kündigung sofort schriftlich widersprechen mit nochmaligem Verweis auf Deine Schwangerschaft.
Probezeitkündigungen in der SS sind genauso unzulässig wie außerhalb der SS. Es sei denn Du hättest goldene Löffel geklaut...aber davon gehe ich mal nicht aus. In dem Moment in dem Du Deinem AG die SS mitteilst fällst Du unter das Mutterschutzgesetz und geniesst Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit (also max. 3 Jahre nach der Geburt). Ausnahme bei befristeten Verträgen: sie laufen wie vorgesehen zum im Vertrag angegebenen Zeitpunkt aus.
Desweiteren ist das Amt für Arbeitsschutz für Dich als Schwangere zuständig. Dort solltest Du Dich melden und die Sachlage schildern. Die schalten sich dann ein. Der Arbeitgeber muss Deine Schwangerschaft dorthin melden. Und dieses Amt müsste auch einer Kündigung zustimmen (z.B. wenn der Betrieb geschlossen würde und eine Kündigung unumgänglich wäre). Das für Dich zuständige Amt kannst Du hier
Arbeitsschutzportal NRW
ermitteln.
Ich bin seinerzeit übrigens auch in der Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber schwanger geworden, hatte riesigen Bammel das zu sagen und es war überhaupt kein Problem. Ich bin dann von allen Seiten verhätschelt worden und habe auch heute regen Kontakt zu den Kollegen.
Also Kopf hoch, so einfach geht das nicht mit dem kündigen. Achte aber darauf, dass Du die Schwangerschaft wirklich dem Arbeitgeber (also Betriebsleiter oder Personalabteilung) mitteilst. Die Pflegedienstleitung ist zwar Deine Vorgesetzte aber nicht dein Arbeitgeber! Vielleicht hat sie deine Schwangerschaft gar nicht weitergemeldet und setzt auf deine Unwissenheit.
LG
Julimama
PS: wenn Du noch Fragen hast frag, ich kann das Mutterschutzgesetz mittlerweile runterbeten.