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Alt 13.03.2008, 10:33
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Shalana Shalana ist offline
Naschkatzen Goldi
 
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Also wenn ich das jetzt mal mit unserer Azubi vergleiche, oder auch mit meinem Freund, der ja auch noch in der Ausbildung ist (und das ist die Studentin ja letzten Endes auch).

Mein Freund zum Beispiel verdient im Zuge seiner Ausbildung im zweiten Lehrjahr knapp 500 Euro nett im Monat. Dafür arbeitet er jeden Tag von 8 Uhr bis 18 Uhr, also 10 Stunden. Außerdem auch immer noch nach der Berufsschule und Samstags. Trotzdem bekommt er eben nur 500 - eben weil es so geregelt ist.

Die Azubine meiner Ma bekommt etwas mehr im dritten Lehrjahr (allerdings auch nicht viel mehr) und arbeitet ja letzten Endes auch Vollzeit.

Zum Thema hab ich auh das gefunden:

S&K Rechtsanwalt Berlin - Arbeitsrecht - Praktikum: Wann können Praktikanten eine Vergütung verlangen?

EDIT

Habe mal bei einer Praktikumsbörse geschaut wie viel andere Steuerberater in Großkanzleien ihren Praktikanten bezahlen, das liegt bei etwa 300 - max 500 Euro

Auszug:

Zitat:
Wichtig: Ist ein Praktikum Bestandteil einer Fachhochschul- oder Hochschulausbildung, haben die Praktikanten weder Anspruch auf Vergütung noch auf Urlaub. Ebenso wenig genießen sie Kündigungsschutz.
__________________
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können muss man vor allem selbst ein Schaf sein

[Albert Einstein]