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Alt 19.02.2008, 13:27
paulinho13 paulinho13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Erdbeerblondine Beitrag anzeigen
Richtig! So läuft es normalerweise.
Kann aber auch sein, daß du den Urlaub aus dem letzten Jahr nicht mehr nehmen darfst. In manchen Firmen ist das ja so, daß der Urlaub bis zum 31.12. des Jahres verbraucht sein muß.
Ne, das steht in meinem Vertrag das der Resturlaub bis 31.03. des Folgejahres verbraucht sein muss.

Zitat:
Zitat von Sista Beitrag anzeigen
du kannst nicht alle urlaubstage von diesem jahr nehmen. du musst das runterbrechen bis 15.3.
wenn du bspw. 30 tage urlaubsanspruch hast, dann teilst du durch 12 (das wären dann deine tage pro monat), multipliziert mit 3,5 (weil mitte märz) und dann ergibt sich dein anspruch bis zum wechsel.
Ja das ist klar, also stehen mir aus dem letzten Jahr noch 7 zu und aus diesem Jahr noch 5. also nehme ich die jetzt noch bis zum 15.03. und ab dem 15.03.08 stehen mir dann die vom neuen Arbeitgeber anteilsmäßig zu, richtig?? Muss mir denn mein alter Arbeitgeber frei geben? Weil wie ich meinen Cehf kenne sagt der ne du kriegst die Tage nicht mehr.