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Alt 14.02.2008, 16:51
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Pax Pax ist offline
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Wie lange warst du krank?? Waren es mehr als vier Wochen?

Wenn ja, hättest du zunächst erstmal einen Anspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG.

Ansonsten würde dir ein Lohnanspruch aus § 611 BGB i.V.m. mit deinem Arbeitsvertrag bestehen.

Da ich deinen Vertrag nicht kenne, und die Dauer deiner Krankheit kann ich leider nichts genaues sagen.

Wenn es jedoch nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 EFZG ginge, müsstest du 100% deines ausgefallenen Arbeitslohnes bekommen.