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Wie lange warst du krank?? Waren es mehr als vier Wochen?
Wenn ja, hättest du zunächst erstmal einen Anspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG.
Ansonsten würde dir ein Lohnanspruch aus § 611 BGB i.V.m. mit deinem Arbeitsvertrag bestehen.
Da ich deinen Vertrag nicht kenne, und die Dauer deiner Krankheit kann ich leider nichts genaues sagen.
Wenn es jedoch nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 EFZG ginge, müsstest du 100% deines ausgefallenen Arbeitslohnes bekommen.
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