Thema: Mieterschutz
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  #28 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 12:36
Barbarus
Gast
 
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hi,

ui.. ihr werft aber hier teilweise ein paar Dinge durcheinander.

Wenn es ein ganz normales Mietverhältnis ist, dann habenVermieter/ Mieter die gesetztlich festgelegten Kündigungsfristen. Die sind ja hier schon mehrfach besprochen worden.

Alles andere sind Sonderregelungen, die nur in bestimmten Fällen zutreffen. Zum Beispiel wurden die Wohnung irgendwann mal verkauft, die Städte verkaufen ja im Moment gerne zur Entschuldung die Wohnungen, dann gewähren sie den Mietern noch ein paar Zugeständnisse im Hinsicht auf Miete/Wohnrecht usw.

Das andere tritt nur bei Vererbung ein. Hier wird in der Regel im Grundbuch das sogenannte Nießbrauchsrecht festgelegt. Die Eltern vererben das Haus an das Kind, behalten sich aber das Nießbrauchsrecht, d.h. sie dürfen drin wohnen bleiben, das Haus darf nicht ohne ihre Genehmigung verkauft werden und wenn das Kind Mist baut am Haus, können sie es sich wieder zurückholen.

Aber bei einem normalen Mietverhältnis gibt es nur die normalen Kündigungsfristen und es ist heutzutage 'schwer' genug seinen Eigenbedarf geltend zu machen. Viele Mieter stellen sich gerne quer und ziehen das Ganze per Klage ewig in die Länge.

lg
tom