Thema: Mieterschutz
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Alt 18.11.2007, 22:43
Mietze86
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Re: Mieterschutz

Zitat:
Zitat von Hermine
Nein, ist es nicht. Nur, dass du nach deiner jetzigen Schilderung auf der Seite des Kündigenden stehst und ich dachte, du bist die Gekündigte. Die Kündigungsfristen für euch als Vermieter gelten trotzdem. Aber trotzdem weiterhin mein Rat, samt Mietvertrag (den deine Eltern ja mit dem Mann abgeschlossen haben) zu einem Fachanwalt für Mietrecht zu gehen. Eigenbedarfskündigungen sind nach wie vor möglich.
Ok, danke schön . Den Vorschlag werde ich meinen eltern mal machen. Noch haben wir ja ein bischen Zeit. Aber, wenn es dann soweit ist machen wir das.
Aber es ist schonmal gut, dass meine Eltern mit der Eigenbedarfskündigung und den 24Monaten falsch informiert waren