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Alt 10.10.2007, 21:18
Barbarus
Gast
 
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hi,

für solche Fälle gibt es eigentlich Vereinbarungen in der Tarifverträgen, betriebsinterne Regelungen oder es steht sogar im Arbeitsvertrag (wie hoch dein Urlaubsanspruch ist und wie auch mit Überstunden umgegangen wird). Es gibt kein Recht, daß man die Überstunden auch einfach wieder abfeiern darf, in manchen Verträgen sind die nicht erwähnt und verfallen dir sogar völlig ohne Gegenleistung, wenn du Pech hast, da du keinen schriftlichen Anspruch auf deren Ausgleich hast. Normalerweise passiert das aber nicht und man einigt sich auf ausbezahlen oder abfeiern.

lg
tom