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Er kann mit der Polizei nicht drohen, aber ich bezweifle das du das hier anwenden kannst.
Man muss ja gesetzlich GEZ bezahlen. Egal wie scheiße das ist, es ist so. Vortääuschung falscher Tatsachen wirkt nur, wenn du eben einen Schaden hattest. Jemand täuscht dich beispielsweise beim Autokauf und zieht dich dabei über den Tisch. Das du jetzt GEZ zahlen musst zählt nicht als Schaden, da du ja technisch gesehen so und so zahlen müsstest.
Und Hausfriedensbruch ist das schon gar nicht. Du hast ihn ja reingelassen. Nix mit hausfriedensbruch. Dafür müsste er sich schon gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschaffen.
Im Übrigen bist du auch keinen Vertrag in dem Sinne eingegangen - Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklräungen (Jura erstes Semester). GEZ zu zahlen wie schon erwähnt eben gesetzliche Pflicht. Du hast keinen vertrag unterschrieben, sondern bestätigt das du über die notwendigen Geräte verfügst und damit der Pflicht unterliegst, zu zahlen. Das hat mit einem Vertrag schon mal nicht mehr soviel zu tun.
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Wer immer zu sich selbst steht, kann nicht jedermann liegen
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