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Offenbar nicht, hier der gute Tip eines Kommentars von stern online
Sollte er eine Zwangsanmeldung durchführen, ergeht Anzeige wegen Betruges, evtl. Unterschriftenfälschung und Vertrag zulasten Dritter, dazu Gebührenüberhöhung.
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Liebe Grüsse
Susanne
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